Allgeier - Wachtum pur !
Btw. Hier Quartalszahlen: https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/...stum-jahr-fort/?newsID=1563017
Heute waren zudem verhältnismäßig hohe Umsätze mit gut 40.000 Stück.
Irgendwer hat da offensichtlich ein Paket rausgehauen, ohne dass man irgendwo eine Meldung finden kann.
An eine Verkaufempfehlung in einem Börsenbrief o.ä. glaube ich aber nicht. Das würde keinen Sinn machen Allgeier JETZT auf verkaufen zu setzen.
Michael Schröder hatte Allgeier am 29.06.2022 bei € 35,60 zum Einstieg / Kauf empfohlen. Jetzt stehen wir nochmal ca. 15% tiefer. Kann man da bei einem jetzigen Einstieg eigentlich noch viel falsch machen?
https://www.youtube.com/watch?v=URMa0h3DTgY&t=618s
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Allgeier SE: Information zur Bekanntmachung der Prüfungsanordnung der BaFin
zum Konzernabschluss 2020
12.07.2022 / 16:47
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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München, 12.07.2022 - Die BaFin hat am heutigen Tag bekannt gemacht, dass
sie den Konzernabschluss der Allgeier SE (ISIN DE000A2GS633, WKN A2GS63) zum
31.12.2020 daraufhin überprüfen wird, ob die Abspaltung der Nagarro SE
entsprechend der betroffenen IFRS-Vorschriften erfasst und dargestellt ist.
Bei den aufgeworfenen Prüfungsfragen handelt es sich um Fragen des Ausweises
einzelner Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz
hinsichtlich der bilanziellen Darstellung der erfolgten Abspaltung im Rahmen
des aufgegebenen Geschäfts. Wir prüfen die angesprochenen Punkte
unsererseits und werden uns dazu mit der BaFin im Rahmen des
Prüfungsverfahrens austauschen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand
berühren die betreffenden Ausweisfragen ausschließlich den Ausweis für das
Geschäftsjahr 2020. Nicht betroffen sind die Durchführung und Gültigkeit der
Abspaltung an sich und auch nicht das fortgeführte Geschäft der Allgeier SE
sowie die Jahres- und Konzernabschlüsse der Allgeier SE für 2021 und die
nachfolgenden Jahre. Über die Ergebnisse der Prüfung werden wir zum
gegebenen Zeitpunkt weiter informieren.
Für die Zukunft heißt das: Aktiendepots in Zukunft sauber halten. Keine Unternehmen mehr aus München reinnehmen! Denen kann man einfach nicht trauen...
Nur meine Meinung. ;-)
BaFin ist deswegen eingeschaltet, weil es einen Börsengang der Nagarro gab und sich nun wohl Fragen zum Ausweis und Darstellung von einzelnen Positionen ergeben und ob diese IFRS Konform dargestellt wurden.
Aus jeder Kiste jetzt Wirecard zu machen, scheint in Mode gekommen zu sein. Finde ich absurd.
Heißt nicht, dass ich das hier beschönigen will. Etwas amateurhaft kommt es schon daher, wenn eine Firma nicht IFRS konform reporten kann.
Da ist es doch klar, dass nun mehr geprüft wird und dass man auch bei dem ganzen Bilanzierungs Kuddel Muddel hier und da einige Fehler findet, die man ausbessert.
Wer schonmal selber eine Betriebsprüfung hatte, sieht das ganze sicherlich gelassener. Es werden halt ggf. einige Punkte angepasst, was aber mit ziemlicher Sicherheit nicht zu signifikant spürbaren Konsequenzen führen wird.
Moderation
Zeitpunkt: 14.07.22 09:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Regelverstoß - Quellenangabe fehlt
Zeitpunkt: 14.07.22 09:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Regelverstoß - Quellenangabe fehlt
So günstig wird es die Aktie sicherlich bald nicht mehr geben!
Es ist schon interessant, wie sehr immer gleich divere Parallellen zu anderen und dann immer den gravierendsten Beispielen gezogen werden.
Wer Allgeier kennt und auch sich auch der Beteiligung des Vorstandes bewusst ist, dürfte sich hier keine sorgen machen, dass etwas wirklich Liquiditätsschädliches oder gar manipulativs am Start ist.
Schön wäre es, wenn die Prüfung schnell geht und dies bald als Formsache abgeschlossen wurde.
Die Prognose wurde ja erst kürzlich angeoben und die Anhebung bestätigt!
falls bafin aber breiter prüft - könnte es ein großes werden
sagte mir eben ein insider
13.07.2022 | 17:22
DGAP-Adhoc: ALLGEIER SE: Weitere Klarstellung zu der Veröffentlichung einer Prüfungsanordnung der BaFin vom 12.07.2022
DGAP-Ad-hoc: ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Stellungnahme
Allgeier SE: Weitere Klarstellung zu der Veröffentlichung einer Prüfungsanordnung der BaFin vom 12.07.2022
13.07.2022 / 17:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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München, 13.07.2022 - Am gestrigen Tag hat die BaFin eine Veröffentlichung über eine Prüfung der Rechnungslegung betreffend die Darstellung der Abspaltung der Nagarro SE im Konzernabschluss der Allgeier SE (WKN A2GS63, ISIN DE000A2GS633) zum 31.12.2020 vorgenommen. Wir haben dazu gestern eine Erläuterung veröffentlicht. Aus Anlass von Nachfragen ergänzen wir die Erläuterung zum Hintergrund der Prüfungsanordnung nach unserem Kenntnisstand wie folgt:
Die aufgeworfenen Prüfungsfragen beziehen sich ausschließlich auf die Darstellung der Abspaltungstransaktion im Konzernabschluss der Allgeier SE zum 31.12.2020 und haben darüber hinaus keine Auswirkungen auf die beteiligten Unternehmen Allgeier SE und Nagarro SE.
Die Prüfungsanordnung bezieht sich auf die folgenden beiden Hauptaspekte:
-Zum einen erachtet die BaFin die Normen von IFRIC 17 auf die Abspaltung als anwendbar und möchte prüfen, ob wir in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020 im aufgegebenen Geschäft einen Buchgewinn in der Größenordnung von 200 Mio. Euro hätten gesondert ausweisen müssen. Dieser Buchgewinn ist durch die Aufdeckung von stillen Reserven im Zuge der Strukturierung der Nagarro SE im Vorfeld der Abspaltung verursacht. Dieser Gewinn steht der Allgeier SE zum 31.12.2020 allerdings nicht mehr wirtschaftlich zur Verfügung, da er mit der Durchführung der Abspaltung der Nagarro SE am 15. Dezember 2020 in Form der Aktien der Nagarro SE an die Aktionäre der Allgeier SE abgespalten wurde. Wir haben deshalb die beiden Teilaspekte der Abspaltung - also die Aufdeckung der stillen Reserven in der Nagarro Gruppe sowie die Übertragung an die Aktionäre - in saldierter Form im Eigenkapital in der Bilanz dargestellt. Sollte sich aus der Abstimmung mit der BaFin der Anlass ergeben, diesen Ausweis anzupassen, werden wir dies tun.
-Zum zweiten spricht die BaFin den Zeitpunkt an, wann die Nagarro SE als aufgegebenes Geschäft anzusehen war und folglich die Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände der Nagarro SE nicht mehr im Allgeier Konzernabschluss zu buchen waren. Wir sind der Auffassung, dass dies bis zum Wirksamwerden der Abspaltung am 15. Dezember 2020 der Fall war. Die BaFin möchte frühere Zeitpunkte prüfen. In Frage kommen der Zeitpunkt der Hauptversammlung am 24.09.2020 oder der Ablauf der Anfechtungsfrist für den Hauptversammlungsbeschluss. Sollte man dem folgen, würden die im aufgegebenen Geschäft gezeigten Abschreibungen auf das Vermögen der Nagarro SE bereits zu diesen Zeitpunkten enden. Der Unterschied würde in einer Größenordnung von netto 1-2 Mio. Euro liegen, um welche der im aufgegebenen Geschäft zum 31.12.2020 ausgewiesene Aufwand dann niedriger wäre.
Wir prüfen diese Punkte pflichtgemäß und werden sie inhaltlich final mit der BaFin abstimmen. In jedem Fall betreffen sie nach unserer aktuellen Erkenntnis ausschließlich die bilanzielle Darstellung der Abspaltungstransaktion im Konzernabschluss zum 31.12.2020.
Die Wirksamkeit der Abspaltung an sich ist von den Prüfungshinweisen der BaFin nicht berührt. Die Abspaltung ist ohne jeden Zweifel wirksam durchgeführt und es wird sich an dieser nichts mehr ändern.
Auch das fortgeführte Geschäft des Allgeier Konzerns, also das gesamte heutige Allgeier Geschäft ist nicht von den Prüfungspunkten berührt. Ebenso wenig sind der Jahres- und Konzernabschluss der Allgeier SE zum 31.12.2021 und spätere Abschlüsse in materieller Weise berührt. Die Ausweisfragen haben außerdem keine steuerliche Relevanz und keine Auswirkung auf die Liquidität des Konzerns.
Auch das Geschäft der Nagarro SE und die Jahres- und Konzernabschlüsse der Nagarro SE sind nicht von den Prüfungspunkten berührt.
Es geht ausschließlich um die richtige Darstellung der Abspaltungstransaktion im Konzernabschluss der Allgeier SE als einmalige Ausweisfrage in Bezug auf verschiedene IFRS-Normen.
Kontakt:
Allgeier SE
Corporate Communications + Investor Relations
Dr. Christopher Große
Einsteinstraße 172
81677 München
Tel.: +49 (0)89/998421-0
Fax: +49 (0)89/998421-11
E-Mail: ir@allgeier.com
Er hat ja als Aufsichtsrat bekanntlich eine "prüfende" Funktion.
Somit dürfte jegliches Negatives, was aus der kürzlich (rein formhalber!) bekannt gegebenen Prüfung Seitens des BaFin zur Beürchtung gestanden haben könnte entkräftet und dürfte in den Hintergrund treten.
Die Zahlen wurden angehoben und die Anhebung kürzlich bestätigt. Ich denke das dürfte genügen, dass wir bald wieder Kurse Richtung 50 Euro sehen dürften.
Nichtsdestotrotz denke ich, dass sich alles in Wohlgefallen auflösen wird mit der BaFin. Solche evtl. Unstimmigkeiten sind doch nur bei Vorsatz oder Dummheit wirklich gefährlich.
Allgeier SE zeigt im ersten Halbjahr 2022 deutliches Umsatz- und Ergebniswachstum und bestätigt Guidance für 2022
Es wurde nun per Vorabbekanntmachung auf Montag verlegt also genau NULL Arbeitstage später. da ja nur das Wochenende dazwischen liegt!
Wenn ein Unternehmen bewusst den Beginn der Woche wählt, dürfte dies daher mit einem signifikant positiven NewsFlow in Zusammenhang stehen, den man nicht verpuffen lassen möchte!
Ich bin daher erfreut gespannt auf Montag was Allgeier anbelangt!
Dass man eine Mitteilung auf einen Montag verschiebt um eine Woche Zeit zu haben einen Abverkauf abzufedern höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal.
Außerdem ist die Aktie bereits extrem abverkauft und die angehobene Prognose wurde bereits bestätigt.
Somit ist eine positive Überraschung die wahrscheinlichere Variante
Es fehlt nur noch die offizielle Veröffentlichung des kompletten Halbjahresberichtes.
Vielleicht kann man auch die endgültige Entkräftung der BaFin Untersuchung bekannt geben und wartet deshalb noch....immerhin hat das ggf. zwar keinen Liquiditätwirksamen aber einen Einfluss auf den Ansatz der Bilanzposition.
Diese könnte angepasst werden.