Aktien nur noch zur Hälfte versteuern!!!!!!!!!!!!!
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Eröffnet am: | 05.12.01 10:39 | von: Merlin217 | Anzahl Beiträge: | 1 |
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Anleger müssen ab 2002 auch für Dividenden inländischer Aktien nur noch zur Hälfte Einkommensteuer zahlen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Die andere Hälfte bekomme der Sparer steuerfrei. Das bisherige steuerliche Anrechnungsverfahren entfalle. Aktionäre erhielten daher künftig keine Steuergutschrift mehr für eine bereits vom Unternehmen gezahlte Körperschaftssteuer. Bei ausländischen Aktien gelte das so genannte Halbeinkünfteverfahren schon für Dividenden, die in diesem Jahr bezogen wurden.
Sparer, die ihr Geld in Aktien anlegen, könnten damit laut Bundesverband künftig doppelt so hohe Kapitalerträge kassieren wie Sparer, die Zinsen aus fest verzinslichen Anlagen erhielten. Auch so genannte Spekulationsgewinne aus Aktien, die pro Jahr über 1000 Mark (512 Euro) lägen, bei denen die Spanne zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr betrage, seien künftig nur noch zur Hälfte steuerpflichtig, heißt es. Bislang mussten sie voll versteuert werden. Allerdings könnten Verluste aus Aktiengeschäften künftig ebenfalls nur noch zur Hälfte geltend gemacht werden. (dpa)
Fiskus vergrault Business Angels
Diese Entscheidung fiel Curt J. Winnen nicht schwer: Seine neue Firma wird er als Aktiengesellschaft gründen. Denn nur in dieser Rechtsform sieht der Business Angel nach der Steuerreform noch Möglichkeiten, beim späteren Verkauf von Firmenanteilen steuerfrei zu bleiben. „Für das, was wir vorhaben, ist das der einzige Weg“, sagt der Geschäftsführer des Münchner Forums Innovativer Technologieunternehmen. Nicht nur private Geldgeber organisieren sich um: Auch Startups kann die richtige Rechtsform helfen, Steuern zu sparen.
„Vor der Steuerreform war Deutschland ein Paradies für Business Angel – jetzt gehen viele sogar weg“, erklärt Winnen. Zwar bleiben auch nach Inkrafttreten der Steuerreform Einnahmen von Privatpersonen steuerfrei, wenn sie beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen Gewinne einfahren (siehe Kasten). Dies gilt aber nur dann, wenn sie weniger als 1 Prozent des Stammkapitals gehalten haben. Und dieses Prozent sei bei jungen Kapitalgesellschaften eben schnell erreicht, sagt Winnen. „Das neue Gesetz behindert erheblich. Es wird für die Business Angels viel attraktiver, in den USA zu investieren.“
Eine andere Lösung ist der Umweg über die Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft. Diese kann als Kapitalgesellschaft Anteile an anderen Kapitalgesellschaften steuerfrei veräußern. Der Haken daran: „Wenn die Ver-mögensverwaltung später Kapital ausschüttet, ist dies beim Empfänger zur Hälfte zu versteuern“, sagt Winnen.
Nicht nur die Geldgeber in der New Economy bereiten sich auf die Folgen der Steuerrefom vor. Auch für die e-Commerce-Firmen hat die Suche nach Steuersparmöglichkeiten begonnen. „Für größere Firmen, die sich gerade neu organisieren, ist die Grün-dung neuer Kapitalgesellschaften äußerst lukrativ“, sagt Richard Wittsiepe, Wirtschaftsprüfer und e-Commerce-Steuerberater aus Duisburg. Der Grund auch hier: die steuerlichen Vorteile beim Verkauf von Anteilen.
Ein Internetprovider könne zum Beispiel Firmenbereiche wie Webdesign und Shopping in Kapitalgesellschaften ausgründen und Anteile daran später ohne Steuerverluste verkaufen. „Das hat einen erheblichen Effekt auf Innenfinanzierung und Liquidität.“
Neben der steuerlichen Behandlung bei Anteilsverkäufen macht auch die Senkung der Körperschaftssteuer Kapitalgesellschaften attraktiv. „Für Personengesellschaften, die einen hohen Gewinn machen, kann es sich lohnen, die Rechtsform zu wechseln“, sagt der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfer Rolf Kunze. So sinkt ab dem 1. Januar 2001 der Körperschaftssteuersatz auf generell 25 Prozent. Dagegen beträgt der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer – mit der Personengesellschaften ihre Gewinne versteuern müssen – im kommenden Jahr 48,5 Prozent.
Kunze warnt jedoch davor, nur auf die Differenz dieser Steuersätze zu schielen: Bei der Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften sei „ein ganzer Katalog von Kriterien“ zu beachten, darunter auch Fragen der Haftung. Sein Kollege Wittsiepe sieht das ähnlich: „Personengesellschaften sind leichter zu handeln als Kapitalgesellschaften.“ Außerdem könnten Verluste – wie sie bei Startups oft zu Beginn anfielen – bei einer Personengesellschaft mit dem sonstigen Einkommen des Gesellschafters verrechnet werden. Und auch die Gewerbesteuer sei zu beachten: Eigner von Personengesellschaft dürfen diese zum größten Teil mit der Einkommensteuer verrechnen.
Unabhängig von der Rechtsform müssen sich deutschen Unternehmen ab 2001 auf verlängerte Abschreibungsfristen einstellen. Dadurch will das Bundesfinanzministerium einen Teil der 62,5 Milliarden Mark, die die Wirtschaft durch die Steuersenkungen spart, wieder hereinholen. Über die neuen Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) feilscht die Regierung derzeit noch mit den Ländern. „Fest steht nur die Gesamthöhe der Einschränkungen. Sie soll 3,5 Milliarden Mark betragen“, sagt Ministeriumssprecherin Elke Pedack. Nicht nur in den Unternehmen wird bis Jahresende noch eifrig gerechnet.
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