Air Berlin Coming soon
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.11.23 18:13 | ||||
Eröffnet am: | 19.11.23 06:27 | von: Kurt29 | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 22.11.23 18:13 | von: Kurt29 | Leser gesamt: | 5.652 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
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Hallo Leute,
Bei Air Berlin tut sich hinter verschlossenen Türen was. Die Internetaufmachung ist erneuert mit dem neuen Logo und steht Airberlin - Coming Soon. Wenn die Airline wieder zum Leben erweckt werden sollte, wie geht es mit den Aktionären weiter? Bzw. was passiert mit den Aktien?
Bei Air Berlin tut sich hinter verschlossenen Türen was. Die Internetaufmachung ist erneuert mit dem neuen Logo und steht Airberlin - Coming Soon. Wenn die Airline wieder zum Leben erweckt werden sollte, wie geht es mit den Aktionären weiter? Bzw. was passiert mit den Aktien?
Nicht desto trotz, wenns zu einem Delisting kommt, ist man Anteilseigner von Air Berlin und wenn der Betrieb neu aufgenommen wird, dann werden die Karten neu gemischt und alles fängt von neu an.
„Delisting bedeutet, dass die Aktien eines Unternehmens von der Börse genommen werden“, erklärt Fey. Neben der Insolvenz kann es dafür auch Gründe bei Aktien geben, deren Wert deutlich über 0 liegt.
§ 327a AktG die Möglichkeit, die übrigen Aktionäre aus der Gesellschaft zu drängen, indem die Hauptversammlung auf sein Verlangen die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf ihn, den Hauptaktionär, beschließt. Dieses Verfahren wird auch als "Squeeze-Out" bezeichnet.
http://177766.homepagemodules.de/t800f12-Air-Berlin-PLC-GB-B-C-1.html
Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard)
Wegen Nichterfüllung der Pflichten aus der Zulassung nach Fristsetzung wird gemäß § 39 Abs. 1
BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Aktien der Air Berlin PLC, London, United Kingdom,
zum Handel im regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 15. Dezember 2023
widerrufen.
Frankfurt am Main, 17. November 2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard)
Wegen Nichterfüllung der Pflichten aus der Zulassung nach Fristsetzung wird gemäß § 39 Abs. 1
BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Aktien der Air Berlin PLC, London, United Kingdom,
zum Handel im regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 15. Dezember 2023
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Frankfurt am Main, 17. November 2023
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