Abzocke beim Arbeitslosengeld II
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 08.01.07 09:41 | ||||
Eröffnet am: | 05.01.07 18:49 | von: denkidee | Anzahl Beiträge: | 51 |
Neuester Beitrag: | 08.01.07 09:41 | von: Knappschaft. | Leser gesamt: | 4.534 |
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Falsch deklarierte Bedarfsgemeinschaft
Als früh morgens der Prüfdienst des zuständigen Arbeitsamtes Mannheim bei der Lebensgefährtin von Herrn Schuster klingelt, ist dem sofort klar, dass es besser wäre, nicht angetroffen zu werden. Denn seine Freundin hat vor ein paar Tagen auf dem Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben, keinen Lebenspartner zu haben. Die erfahrenen Beamten finden Schuster letztlich doch – in Unterhose, zitternd vor Kälte auf dem Balkon der Wohnung - für deren Miete er zu einem großen Teil aufkommt, wie sich später herausstellt. Schusters Freundin muss nun mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Name geändert)
(Foto: dpa)
"Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr." (Leitfaden S. 62) Dieses Urteil wurde am 2.9.2004 nochmals bestätigt. Wie alle Entscheidungen des BVerfG hat es laut Grundgesetz Gesetzescharakter.
Wie viel brauchen Sie pro Tag für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke?
Reichen Ihnen 3,79 €?
Oder 0,83 € fürs Frühstück und je 1,48 € für Mittag- und Abendessen? Das ist bei einem alleinstehenden Hartz IV-Bezieher im Regelsatz enthalten. Diese Summe steht aber meist nicht zur Verfügung, weil viele notwendige Ausgaben nicht anerkannt und auf Kosten der Ernährung gedeckt werden müssen.
„3,79 € sind viel zu viel – 2,65 € müssen reichen.”
Das meinen alle Verbände der Unternehmer in Deutschland, vor allem die der Banken und Konzerne. Sie fordern 30% weniger, also 0,57 € fürs Frühstück und je 1,04 € für Mittag- bzw. Abendessen.
3,79 € halten sie für einen „Fehlanreiz”, der die Motivation schwächt, Arbeit aufzunehmen.
Null Euro für Essen und Trinken ist noch besser,
meint die Bertelsmann-Stiftung, die Inhaberin des Bertelsmannkonzerns. (RTL, Vox, Stern usw.)
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
hier auch der Hinweis auf das Kompetenzzentrum für Arbeitslose
- Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose -
Rottstr. 31, 44793 Bochum, Tel.: 0234 - 460 169; Fax: - 460 113; e-mail: Sozialberatung@sz-bochum.de
Hilfestunden: Dienstag: 16.00 – 18.00; Donnerstag: 11.00 – 13.00 Uhr (Tel. dann: - 5 47 29 57)
denkidee | 06.01.07 00:08 |
Dreiste Abzocke beim Arbeitslosengeld II Unterhaltspflichtigen Lebenspartner nicht angegeben Eine anonyme Anzeige sorge für einen Anfangsverdacht und bringt die Untersuchung ins Rollen. Frau Konrad aus Hessen bekommt für sich und ihr Kind alles in allem 860 Euro vom Staat, obwohl auch sie weitgehend von ihrem Partner unterstützt wird. Für die Fahnder der Jobagentur ist es ein Leichtes, ihr während eines Kontrollbesuches nachzuweisen, dass sie einen großen Teil der Leistungen zu Unrecht in Anspruch nimmt. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Name geändert) (Foto: dpa) Quellenangabe: AOL |
Wenn dann aber der Lebenspartner stirbt, dann ist auf einmal der Lebenspartner der letzte Depp!!#
Erst ist man unterhaltspflichtig, gilt wie ein Ehemann, und stirbt der dann, auf einmal hat mann keine Rechte mehr und wird auf die Straße gesetzt.
Das ist ein interessannter Ansatz. Gleiches Recht für alle.Ariva bringt mich zwar selten auf Erleuchtungen, aber doch diesmal auf eine Lücke!!
So liebe Minister geht das einfach nicht!!
Mit dem SGB II hat der Bundestag jedoch über die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft den vollen Einsatz von Einkommen und Vermögen füreinander tendenziell auf alle Haushalte ausgedehnt, in denen Erwachsene und bis zu 25 Jahre alte Kinder leben.
Obwohl sie gar nicht unterhaltspflichtig sind, sollen
* Stiefeltern in vollem Umfang für die Kinder des Partners aufkommen. Ab 1.8. sogar fortentwickelt bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Die gesteigerte Unterhaltspflicht allgemein, wenn sie überhaupt greift, gilt aber nur bis zum 18. Lebensjahr, nicht bis zum 25 ten.
* Auch Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sollen für die Kinder des Partners voll aufkommen, als wären sie die eigenen. Und ebenfalls für bis zu 25-jährige, als wären diese noch unter 18.
Das alles widerspricht dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Von Missbrauch redet in diesem Zusammenhang niemand. Rechtsbrüche sind vom Gesetzgeber erwünscht und sogar in eine gesetzliche Form gegossen.
* Zur Bedarfsgemeinschaft gehören ferner " als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ...
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. " (_ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II neu) Die Annahme greift nach dem "Rückentwicklungsgesetz" ab 1.8.2006, wenn ein Mann und eine Frau länger als ein Jahr zusammenleben. Eine volle Unterstützung wie in einer Ehe wird angenommen, ohne Rücksicht darauf, ob Partner ihre eigenen Verpflichtungen erfüllen können oder überhaupt leistungsfähig sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie es wollen bzw. tatsächlich tun. Sie werden von den Standesämtern der Arbeitslosenverwaltung zwangsverheiratet.
Das widerspricht den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, die ausdrücklich die Bereitschaft zu Unterhaltszahlungen wie in einer Ehe zur Grundlage einer eheähnlichen Gemeinschaft erklären.
"Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner ... jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält. besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr ." (BVerfG 17.11.1992) Wenn ein Partner dieses Verhalten gar nicht erst an den Tag legt, besteht ebenfalls keine eheähnliche Gemeinschaft. Und dabei gibt es keinen " rechtlichen Hinderungsgrund ", d.h. keine Unterhaltsverpflichtung.
Nur das, was freiwillig gezahlt wird, kann angerechnet werden, nicht das, was unterstellt wird.
Die rechtswidrige Ausdehnung einer "gesteigerten Unterhaltsvermutung" per Gesetz führt dazu, dass verstärkt Wohngemeinschaften bzw. Haushaltsgemeinschaften aufgelöst werden. Und das gilt dann als Missbrauch, nicht die Zwangsverheiratung.
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/...zwang/missbrauch_rr.html
<Kassel - Bei den umstrittenen Hartz IV-Gesetzen gibt es nach Ansicht von Bundessozialrichter Peter Udsching zahlreiche Regelungslücken, die noch höchstrichterlich gefüllt werden müssen. "Der Klärungsbedarf ist groß", sagte der Senatsvorsitzende in Kassel.
Klageflut wird 2007 noch ansteigen
Beim Bundessozialgericht (BSG) seien derzeit rund 70 Revisionsverfahren anhängig, die sich mit Fragen der Anfang 2005 zusammengelegten Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II befassen. "Ich gehe davon aus, dass die Zahl der eingehenden Verfahren in der ersten Jahreshälfte 2007 noch weiter ansteigen wird", sagte der Richter.
Die Klageflut sei aber nicht unbedingt auf handwerkliche Fehler des Gesetzgebers zurückzuführen. Vielmehr handele es sich um eine Gesetzgebung, die große Teile der Bevölkerung betreffe und "von existenzieller Bedeutung ist", sagte Udsching. Da sei es den Klägern wichtig, "auch Details zu klären".
"Jetzt geht es vor allem um Einzelfragen"
Nach den ersten Grundsatzurteilen des BSG, mit denen Deutschlands oberste Sozialrichter im November 2006 unter anderem die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro im Monat billigten und Kriterien für die Angemessenheit von Unterkunftskosten aufstellten, seien wesentliche Maßstäbe gesetzt worden. "Jetzt geht es vor allem um Einzelfragen, nicht mehr um Klagen, die die Grundlagen des ganzen Systems in Frage stellen", sagte Udsching.
Regelung zu Jugendlichen auf dem Prüfstand
Für neue Grundsatzstreits könnten allerdings die 2006 in Kraft getretenen Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze sorgen, fügte der Bundesrichter hinzu. "Ob man junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren faktisch zwingen kann, im Elternhaus zu bleiben, ist eine Frage, die uns beschäftigen wird." Außerdem dürften in Kürze die ersten Verfahren zu den Ein-Euro-Jobs eingehen. "Und wir werden die grundsätzliche Frage zu klären haben, ob ganze Personengruppen, wie etwa die Auszubildenden, komplett aus dem Grundsicherungssystem ausgeschlossen werden durften."
Klärungsbedarf bei Heiz- und Mietkosten
Daneben würden wohl auch weiterhin Streitigkeiten um die Übernahme von Miet- und Heizkosten die zentrale Rolle spielen. "Das sind sehr viele Einzelfälle, da steckt Zündstoff drin", betonte der Richter. So müssten die Bundesrichter beispielsweise entscheiden, ob Empfänger von Arbeitslosengeld II Anspruch auf die Befüllung eines Heizöltanks haben oder nur auf die monatlichen Heizkostenraten.
Auch das Urteil vom November 2006, mit dem das BSG den Job-Centern konkrete Ermittlungen über das Mietniveau in ihrem Einzugsbereich aufgetragen und die Anwendung der bundeseinheitlichen Wohngeldtabelle abgelehnt hatte, werde in weiteren Entscheidungen genauer ausgeführt werden müssen. So sei zu klären, welche Kriterien ein lokaler Mietspiegel erfüllen müsse und unter welchen Voraussetzungen Arbeitslose auch auf billigere Wohnungen außerhalb ihrer Gemeinde verwiesen werden können.
Peter Udsching ist Vorsitzender des 7b-Senats, eines der beiden für Hartz IV-Verfahren zuständigen Spruchkörpers des BSG. Wegen der wachsenden Zahl der Klagen soll in diesem Jahr möglicherweise ein dritter Senat für dieses Rechtsgebiet eingerichtet werden. (ia/ddp)
Grüße Reiny
Dieses Mindesteinkommen soll laut Gesetz sicherstellen, dass damit nicht nur das rein physische Überleben, sondern auch eine gewisse Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Was viele Bundesbürger nicht wissen: Das Existenzminimum ist nicht nur für Sozialhilfe- oder Alg- II-Empfänger relevant. Seine Bemessung ist für jeden Steuerzahler von immenser Bedeutung. Denn laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Fiskus Einkommen bis zur Höhe dieses Existenzminimums nicht besteuern. Würde 2007 das Existenzminimum und damit die Sozialhilfe und Alg II angehoben, könnten sich dann auch die Steuerzahler freuen. Ihre Belastung würde sinken, weil der entsprechende Freibetrag angehoben werden müsste. Der Finanzminister allerdings hätte ein großes Problem. Vorausgesetzt, der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit geht weiter nur stockend voran, würden nicht nur die steuerfinanzierten Alg-II-Ausgaben steigen, sondern gleichzeitig die Steuereinnahmen sinken – ein haushaltspolitischer GAU.Kein Wunder, dass die schwarz-rote Koalition eine öffentliche Diskussion über das Thema vermieden und – wie schon ihre rot-grüne Vorgängerin – unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Anpassung des Existenzminimums entschieden hat. Das Resultat ist höchst fragwürdig.
Miete unterschlagen
In Herrn Frankes Arbeitslosengeld ist auch die Miete für eine Zwei-Zimmer-Wohnung enthalten. Durch einen Anruf des Vermieters erfährt die Jobagentur Bottrop, dass Franke bereits seit zwei Monaten keine Miete mehr gezahlt hat. Vermieter und Mitarbeiter des Amtes sehen sich die Wohnung gemeinsam an. Sie ist völlig verdreckt und heruntergekommen, muss komplett renoviert werden. Von Franke weit und breit keine Spur. Die Zahlungen werden sofort eingestellt und Franke auf die Liste gesuchter Betrüger gesetzt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Name geändert)
(Foto: dpa)
Quellenangabe: AOL
Verschleiertes Vermögen
Wohnhaft in einem feinen Villenviertel Berlins, gibt Herr Friedrich auf seinem Antrag auf Arbeitslosengeld II an, kein Vermögen in Geld- oder Anlagewerten zu besitzen. Bei einer routinemäßigen Durchsicht der Kontoauszüge finden sich dennoch Dividendenauszahlungen für Aktien von über 1.200 Euro für das Jahr 2004. Ein eindeutiger Beweis für ein nicht-angegebenes Vermögen. Die Arbeitslosengeldzahlungen werden gestoppt und Friedrich wegen falscher Angaben angezeigt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Name geändert)
(Foto: dpa)
Schwarzarbeit
Herr Ibrahim ist eigentlich Sänger, bezieht aber derzeit Arbeitslosengeld vom Jobcenter Ludwigshafen. Der zuständige Ermittler der Vermittlungsagentur ist durch anonyme Hinweise darauf aufmerksam geworden, dass Ibrahim nicht nur ein neuwertiges BMW Cabrio sein eigen nennt, sondern dass er nach wie vor als Sänger auf Hochzeiten und anderen Festen auftritt und dabei erhebliche Gagen kassiert. Mit diesen Tatsachen konfrontiert, flüchtet er sich in Ausreden, die ihm nun aber auch nichts mehr nützen. Das Arbeitslosengeld wird sofort gestrichen die Fahnder prüfen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Name geändert)
(Foto: dpa)
Falschangabe zum Wohnort
Das aus Tunesien stammende Ehepaar al-Fabriki erhält Arbeitslosengeld II. Aufforderungen des zuständigen Amtes, die Ehefrau solle sich persönlich zu einem Gespräch einfinden, wird nicht nachgekommen. Stattdessen erscheint jedes Mal ihr Ehemann und erzählt, seine Frau sei beim Deutschkurs. Die Mitarbeiter des Amtes werden misstrauisch und beginnen zu recherchieren. Es stellt sich heraus, dass die Frau schon längst wieder in Tunesien lebt. Ein besonders unverfrorener Betrugsfall, der auf jeden Fall eine Anzeige nach sich zieht.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Name geändert)
(Foto: dpa)
2. Viele unterhaltspflichtige "Ehepartner" zahlen keinen Unterhalt und deshalb braucht die Frau auch diese Einnahme nicht anzugeben.
3. Einen PKW darf man haben, wer es sich leisten kann. Auch einen neuwertigen. Dabei wird der Vermögensfreibetrag berücksichtigt. - Der Hochzeitssänger Ibrahim wird wohl unter seinen moslemischen Kunden kaum verzinkt werden. Die Gagen bestehen aus Essen, Trinken und Benzingeld.
4. Die Tunesierin war halt mal in ihrer Heimat bei ihren Eltern zu Besuch. Das Ticket ist sehr teuer und so bleibt man halt 3 Monate. Zum Deutschlernen hat sie ihr Büchlein mitgenommen.
Also @denkidee, deine Beispiele sind dubios.
Die Miete wird an den ALG2-Empfänger überwiesen. Dass es ein Fehler des Gesetzgebers war, die Miete nicht direkt an den Vermieter zu überweisen, keine Frage. Aber es ist für den ALG2-Empfänger locker machbar, diese direkte Überweisung mit seinem Vermittler abzusprechen.
Wo nimmst du eigentlich deine Erkenntnisse her? Von der letzten Astralprojektion?
Gruß
Talisker
Der Gesetzgeber ist unfähig, vernünftige Gesetze zu machen.
Warum wird der ALG II-Empfänger in Versuchung geführt, die Miete für andere Zwecke auszugeben.
Gibt es eigentlich eine Statistik, wieviele Kautionen, die die Arbeitsagentur bezahlt hat - nicht zurückgezahlt werden?
Gifhorn: Familie protestiert vor Arbeitsagentur mit "Wir haben Hunger"
Bei nasskaltem Wetter stand Familie Behrens vor der Arbeitsagentur. Vater Georg (50), die Mutter und ihre sechs Kinder leben seit zwei Jahren von Hartz IV. "Wir haben Hunger" stand auf dem Bettlaken als Protest geschrieben.
Von 1.500 Euro im Monat und Kindergeld muss die Familie leben. "Wir möchten, dass Leute, die vorbeikommen, sich mit uns solidarisieren, dass man mal über diese Situation redet [...], die meisten schämen sich doch nur noch", meint der Vater.
Arge-Geschäftsführer Wilfried Reihl vom Landkreis Gifhorn zeigte sich zwar verständnisvoll, wandte aber ein, dass keine höheren Bezüge über den korrekten Leistungssatz gezahlt würden. Ein Protest dagegen solle an die Politiker herangetragen werden.
Quelle: www.newsclick.de
Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 38% (131,10 Euro)
Bekleidung, Schuhe ca. 10% ( 34,50 Euro)
Wohnung (ohne Mietkosten), Strom, etc. ca. 8% ( 27,60 Euro)
Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 8% ( 27,60 Euro)
Gesundheitspflege ca. 4% ( 13,80 Euro)
Verkehr ca. 6% ( 20,70 Euro)
Telefon, Fax ca. 6% ( 20,70 Euro)
Freizeit, Kultur ca. 11% ( 37,95 Euro)
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 3% ( 10,35 Euro)
sonstige Waren und Dienstleistungen ca. 6% ( 20,70 Euro)
Quellenangabe: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
Dann aber stünde auch die Familienpolitik der Parteien auf dem Prüfstand. Denn viele Transferzahlungen an Familien wären überflüssig, wenn endlich die Politiker die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen würden: nämlich die existenzsichernden Aufwendungen auch für Kinder nach dem tatsächlichen Bedarf, das heißt realitätsgerecht, zu bemessen. http://www.zeit.de/2007/01/Argument?page=all
nur mal wieder zur Erinnerung wegen der einseitigen Aufzählung von denkidee,der manchmal kaum noch kritisch denkt