Abzocke Seiten im Internet-Teure FREE-Registrier.
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.06.07 21:49 | ||||
Eröffnet am: | 12.04.07 14:31 | von: Mme.Eugenie | Anzahl Beiträge: | 22 |
Neuester Beitrag: | 15.06.07 21:49 | von: Weatherlight. | Leser gesamt: | 5.501 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 0 | |
Bewertet mit: | ||||
Registirieren sie sich kostenlos, und ganz unten steht dann ganz klein, dass man wenn man nach der Registrierung nicht kündigt in einem gewissen Zeitraum, dass man dann Gebühren bezahlen muß.
Fand den Thread nicht mehr, wo jemand auf einer "Formular" Seite war zum kostenlosen Probe-Download, und dann ständig Mahnungen per Mail kamen.
In diesen Thread bitte alle Links von solchen Abzocke Seiten zur Warnung reinstellen.
liebe grüsse
madame eugenie
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"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
Für 2 getätigte SMS erhielt ich Rechnung für 99 Euro, mit Androhung Inkassobüro!!
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"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
Verbraucherzentrale kontaktieren.
Die Werbung verstößt auch gegen das Gesetz zum unlauterem Wettbewerb, ein Abmahner Paradies für Anwälte und Abmahnvereine.
Datum: | Tue, 10 Apr 2007 18:35:03 +0200 |
Von: | FPRIVATE "TYPE=PICT;ALT=Ins Adressbuch"Ins Adressbuch |
Betreff: | 2. Mahnung von esimsen.com |
An: | .de |
Top of Form 1
&& &&&&&
Bottom of Form 1
Sehr geehrte/r Madame Eugenie,
auf unsere erste Mahnung haben Sie nicht reagiert.
Sie haben sich am 18.03.2007 um 09:02:58 Uhr unter der gespeicherten IP .............................
bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.esimsen.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Wir fordern Sie auf, den noch offenstehenden Betrag in Höhe von 99.00 Euro für die von Ihnen in Anspruch genommene Leistung bis zum 17.04.2007 zu begleichen.
Es ist in Ihrem Interesse weitere Schritte zu vermeiden, da ein weiterer Zahlungsverzug höhere Kosten und unangenehme rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Die Details des Vertragsabschlusses können Sie der Erklärung zur Mahnung entnehmen.
Die Forderungsaufstellung wurde berechnet für folgende Gläubiger und Schuldner:
Gläubiger: esimsen.com;
Schuldner: Madame Eugenie
Anmeldung bei www.esimsen.com
Kontoinhaber: Cube Media GmbH
BLZ: 210 500 00
Konto-Nr.: 1000 172 918
Institut: HSH Nordbank
Für Kunden aus Österreich und Schweiz
IBAN: DE 892 10 50 000 1000 172 918
BIC: HSH NDE HH
Betrag: 99.00 Euro
Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid unbedingt Ihre Kundennummer an um weitere Mahnungen zu vermeiden.
Ihre Kundennummer lautet:
Ihre Verbindungen in der Übersicht:
Versandzeit | Absender | Empfänger |
18.03.2007 09:52:52 | 0 | 01716946xxx |
18.03.2007 10:43:04 | 01716946xxx |
Mit freundlichen Grüßen
esimsen.com
Erklärung zur Mahnung:
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.
Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr esimsen.com - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von esimsen.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.
Es wurde folgende Mobilfunknummer angegeben: 0................................ Diese wurde durch Versand eines Codes an die Mobilfunknummer, dessen Eingabe auf der Seite zur Nutzung der Dienstleistung zwingend erforderlich war, verifiziert. Da in Deutschland KEIN Minderjähriger einen Mobilfunkvertrag abschließen kann (ihr angegebes Geburtsdatum: 01.01.1956), ist dem Argument der Minderjährigkeit jegliche rechtliche Grundlage entzogen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.
Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresseeinen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken des Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.
Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse ...................und der dementsprechende ISP ...............................de gespeichert.
Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Bei Fragen und Anregungen hilft Ihnen unser Serviceteam unter der Rufnummer 0180-5978465 weiter.
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Wie man sich dagegen wehrt:
http://www.antispam.de/forum/showthread.php?p=107191__________________________________________________
"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
1. Mahnung
2. Mahnung
3. Mahnung
und dann???
Androhung weiterer Schritte in Mahnung 3.
Danach zustellung Mahnbescheid.
Dem einfach widersprechen.
Und dann wirste nie wieder was von denen hören.
P.S. Noch schnell ein ´ für ´S`Á´K`Ù´
Habe mal gelesen gar nicht reagieren und alle Mails löschen, aber dann bekommt man nie Ruhe, werde also 1 mal schreiben und dann Ende.
lieben gruß
Madame Eugenie
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"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
Wollen sie wissen, mit wem sie verwandt sind?
Namens- und Ahnenforschung
Vielen Dank dass auch Sie helfen, die wissenschaftliche Datenbank von Genealogie.de zu erweitern.
Darüber hinaus können Sie nach der Anmeldung:
- Über 93.000 Namen & Bedeutungen einsehen
- Ihren Stammbaum generieren
- Verwandtschaft mit Freunden & Prominenten prüfen
- eine eigene Ahnen-Homepage anlegen
- ein tolles Familienfest im Wert von 5000 € gewinnen
Immer dreister werden die Versuche.
Habe sofort nach Anmeldung gekündigt, insbesondere, da keinerlei Leistung dahintersteht. Die Daten der Ahnen muß man selbst eingeben.
Dann erhielt ich folgenden Brief!
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir
auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer
EMail-Adresse.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter
gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt
einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit
Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über
das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot
unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz.
Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als
gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor
Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3
Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die
Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Das Widerrufsrecht ist
somit nach Ihrer Aktivierung des Datenbank-Zuganges erloschen, da wir
Ihren Zungang freigeschaltet haben und unter anderem bereits eine eigene
Ahnenhomepagen für Sie angelegt haben.
Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die
Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener
Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten
Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch
erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch
bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung
der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen
den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in
Rechnung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Genealogie.de - Team
Und was mache ich nun? Keine Leistung keine Zahlung!
Da ich unmittelbar und sofort nach Zugang, bzw. Aktivierung gekündigt habe, meint der Betreiber, ich müsse dennoch zahlen
Die Katze im Sack kaufen und kein Wiederrufsrecht?
Dabei war kein einziger Eintrag zu dem Namen zu finden. Die Ahnen soll man selbst eingeben!
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"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief, E-mail oder Fax:
Genealogie Ltd.
Hanauer Landstraße 338
D-60314 Frankfurt (Main)
Geschäftsführerin: Marina Wagner
E-Mail: info@Genealogie.de
Telefax: +49 180-3858590-058 (9 Cent / Minute)
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
BESONDERE HINWEISE
Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die Genealogie Ltd. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download, Datenbankrecherche etc.).
Zu Gunsten des Nutzers wird von einem Erhalt dieser Belehrung dann ausgegangen, wenn dem Nutzer dieser Text zusammen mit der die Vertragsannahme erklärenden Email des Betreibers übermittelt worden ist.
Geschrieben habe ich an die angegebene Email : info@genealogie.de und Daten-Recherchen habe ich nicht angestellt, ebenso keine Daten eingegeben, außer einen Vor -und Zunamen und nichts weiter, ohne Geburtstag, etc.
Ziemlich widersprüchlich alles!
Ich werde nochmal kündigen und damit basta.
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"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
Internet-Geschäfte
Abzocke mit Gratis-Abos
Von FOCUS-Redakteur Uli DönchEin Klick – und das Geld ist weg: Wie Anbieter von angeblich kostenlosen SMS, Downloads, Hausaufgaben und Songtexten versuchen, minderjährige Kunden zu prellen.Im Internet sind schnell Geschäfte abgeschlossenEs klingt verführerisch: „100 SMS gratis“, „Downloaden bis der Arzt kommt“, „Tausende Hausaufgaben und Referate“ oder „Anmelden und mitsingen“. Und das alles, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen? Schön wär´s. Doch die scheinbar freigiebigen Betreiber dieser dubiosen Internet-Angebote wollen Geld verdienen. Das teilen sie interessierten Kunden aber entweder gar nicht mit – oder nur sehr geschickt versteckt.ZUM THEMAKonten:Von wegen kostenlosGesundheit:
Geiseln der PrivatversicherungDönchs Finanzen:
Alle Kolumnen im ÜberblickWer das Mini-Kleingedruckte nicht liest, sitzt in der Falle – und hat oft ein teures Abo abgeschlossen. Die bittere Wahrheit kommt – ganz altmodisch – per Post: Die Anbieter wollen Bares. Die häufigste Variante: sieben oder neun Euro pro Monat, zwei Jahre lang, das erste Jahr ist gleich im voraus zu zahlen.
Argloses Klicken auf „Anmelden“
Die knalligen Lockangebote rund um Simsen, Downloaden, Hausaufgaben, Songtexte und Lehrstellen zielen vor allem auf Kinder und Jugendliche, die in Rechtsfragen noch unerfahren sind. Sie klicken meist arglos auf „Anmelden“ und machen rasch ihr Häkchen bei den AGB´s – ohne die endlos langen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durchzulesen.
Dabei steht dort schier Unglaubliches: Wer sich anmeldet, hat angeblich nur bis 24 Uhr desselben Tages Zeit, sein Einverständnis zu widerrufen – ein klarer Verstoß gegen deutsches Recht.
Was sollen die Eltern nun tun? Alles – nur nicht bezahlen. Ganz gleich, ob Rechnung, Mahnung oder Drohung eines minder-seriösen Anwalts. Wer nicht reagiert, hat schon gewonnen. Nach Erkenntnissen der Verbraucherschutz-Zentralen hat bis heute kein einziger Abo-Abzocker versucht, das Geld vor Gericht einzutreiben. Wie auch – er hätte keine Chance. Die beiden wichtigsten juristischen Gründe:
- Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Ausnahme: Die Eltern haben ausdrücklich zugestimmt, dass das unter 18-jährige Kind ein solches kostenpflichtiges Abo abschließt. Das dürften aber nur die wenigsten Erziehungsberechtigten getan haben.
- Auch wenn sich die Kinder in ihrer Internet-Anmeldung als 18 Jahre oder älter ausgegeben haben: Drohungen, die Kinder oder Eltern wegen dieser falschen Geburtsdaten bei der Polizei anzuzeigen, sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Trotzdem versuchen viele dubiose Anbieter, ihre Opfer auf diese Weise unter Druck zu setzen. Auch hier gilt: Nicht reagieren.
Eltern, die komplett auf Nummer sicher gehen wollen, sollten dem angeblichen Vertrag widersprechen oder ihn wegen Irrtums anfechten. Dieses Vorgehen hilft übrigens auch volljährigen Opfern der Abo-Mafia – so die Verbraucherzentralen. Die Voraussetzung: Sie widersprechen dem Vertrag binnen 14 Tagen, nachdem sie über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Ist diese Frist bereits verstrichen, hilft auch noch eine Anfechtung wegen Irrtums nach Paragraf 119 BGB – schließlich war dem Kunden nicht bewusst, dass er ein kostenpflichtiges Angebot abschließt.
Wer das alles noch ein bisschen genauer wissen will, sollte sich jedoch unbedingt an einen kundigen Rechtsanwalt wenden. Quelle focushttp://www.focus.de/finanzen/banken/doenchkolumne/...e_aid_27955.html Eine Auftragsbestätigung fehlt, die Zugangsdaten kommen ohne Kommentar.Danach kommt die Rechnung, dann ist es schon zu spät. Auch wer der Rechung widerspricht wird weiter Zahlungsaufforderungen erhalten,siehe auch Vorlagen-Archiv.com. __________________________________________________
"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
http://www.ariva.de/Happydepot_t281845?pnr=3216728#jump3216728
Eine Auftragsbestätigung fehlt, die Zugangsdaten kommen ohne Kommentar.Danach kommt die Rechnung, dann ist es schon zu spät. Auch wer der Rechung widerspricht wird weiter Zahlungsaufforderungen erhalten und zwar dann per Post.
Vom Vorlagen-Archiv, kam schon die 3. Mahnung per Post obgleich der 1. Rechnung sofort wiedersprochen wurde.
Es gab da mal eine Werbung zum kostenlosen Download eines Formulares, von einer Gebühr stand damals nichts bei der Anmeldung.
"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
die NetContent Ltd. ein Herr Burat.
Gedichte, Routenplaner, Ahnengalerie, dahinter steckt der gleiche Anbieter.
http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=496&start=1____
Es bringt absolut nichts, mit diesen zu korrespondieren. Die sind dreist und frech, jede Anwort per Mail ist vertane Zeit.
J.B. hat recht , viemehr wird man noch Werbemails erhalten, die einen auf solche Seiten ziehen, bei denen dann der Hinweis auf die Preise fehlt.
Am besten Mails sofort unter JunkMail einsortieren lassen.
Kommt dann mal was per Post, dann muß man sehen was man macht.
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"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
Zeitpunkt: 05.12.07 11:47
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Aufforderung zur Löschung wegen rechtswidrigen Inhalts der verlinkten Seiten
Die Verbraucherbehörden raten
Anfechtung zu machen wegen Irrtums.
Ich persönlich halte das Ganze für unhaltbar.
Eine Leistung ist nicht damit erbracht, dass sich jemand mal für eine Seite angemeldet hat.
Dann nie mehr auf diese Seite ging, bzw. erst dann festgestellt hat, dass die Seite ihm keinerlei Leistung bringt,
nicht die , die ihm versprochen wurde,
Anfechtung wegen :
1. arglistiger Täuschung,
2. Das Angebot entspricht nicht dem vorausgeganem Angebot
3. Man kann sich nicht einloggen
4. Die Benutzung ist erschwert, weil Benutzername und Passwort nicht änderbar sind.
5. Der Anmelder war ein Kind, ein Besucher, ein Nicht-Geschäftsfähiger, er wr unzurechnungsfähig , weil betrunken, krank, usw.
Zu 5 ist zu sagen, zuhause kann man trinken und an seinen Computer gehen wann immer man will, ob man dann aber immer geschäftsfähig ist, deswegen ist eine andere Sache.
Anders ist es, wenn ich mich bei meiner Bank einlogge um bewußt ein Bankgeschäft zu tätigen ist anders, wenn ich gerade am Surfen bin und durch Werbung auf eine Seite gelockt werde. Und man für 4 Wochen kostenlos, oder 100 SMS kostenlos hat ein Widerrrufsrecht hat, dann aber behauptet wird, man habe sich bereits eingeloggt, und könne deshalb nicht mehr vom Widerrrufssrecht Gebtauch machen.
"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
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__http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/...lauterer_wettbewerb/
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Wie war das noch mit Abmahnungen? Werdarf das? Und Gebühren erhaben?
in Kiel, treiben die Forderungen ein!
Keine Leistung keine Zahlung!
Aber Stress!
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Wettbewerbsrecht | |
Unlauterer Wettbewerb | ||
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll Verhalten im Geschäftsverkehr unterbinden, das unlauter ist. Dies wird z. B. angenommen bei einer unbefugten Nutzung eines fremden Namens, täuschenden oder irreführenden Preisangaben. Dieses Gesetz dient nicht nur dem Schutz der Mitbewerber eines Marktteilnehmers gegen unlautere Wettbewerbshandlungen, sondern auch dem Schutz der Verbraucher. Dies soll nach der UWG-Reform auch ausdrücklich im Gesetzestext erwähnt werden. Geschützt werden soll der lautere Leistungswettbewerb. Auf diesem Hintergrund verschaffen wettbewerbswidrige Handlungen dem Verletzten einen Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch gemäß §1 UWG. Dabei sind verschiedene Formen eines unzulässigen Verhaltens denkbar wie z. B.:
Geltend machen kann einen Anspruch gemäß dem UWG z. B. ein Mitbewerber. Die gesetzeswidrige Handlung muss im sogenannten geschäftlichen Verkehr erfolgt sein. Davon erfasst werden also alle Handlungen, die geeignet sind, der Förderung des Erwerbsgeschäftes zu dienen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Handlung und damit der Frage, ob ein Wettbewerbsverstoss vorliegt, ist die Ansicht eines "objektiven Dritten" und damit der "Verkehrsauffassung", d. h. die bei den Verbrauchern vorherrschende Auffassung. Entscheidend ist also, was ein Verbraucher, den man sich als aufmerksamen und verständigen Beobachter vorstellt, als am Geschäftsverkehr teilnehmnede Person wahrnimmt. Als eine der wichtigen Änderungen der letzten Jahre ist die Zulässigkeit der sogenannten vergleichenden Werbung anzusehen. Soweit es sich um vergleichbare Produkte handelt, sind also nachvollziehbare und nicht täuschende Vergleiche zulässig. Unzulässig ist es daher z. B. nicht vergleichbare Waren oder Dienstleistungen als identisch darzustellen. Sehr umstritten war die Zulässigkeit der Zusendung unerbetener E-Mails. Aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinie dürfte sich nunmehr die Unzulässigkeit aus der Anwendung europäischen Rechtes in Verbindung mit dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben. Durch das UWG wird auch nicht nur die Täuschung oder Irreführung bezüglich der Namensführungsbefugnis beurteilt, sondern auch das Recht eines Namensinhabers gewahrt, sich gegen eine "Verwässerung" seiner Rechte zur Wehr zu setzen. Durch die Umsetzung der eCommerce-RL ist nunmehr die sogenannte Kommerzielle Kommunikation, d.h. jede Form der Kommunikation z.B. zur Förderung des Warenabsatzes, ausdrücklich geschützt. Trotzdem muß jedoch jede Form der kommerziellen Kommunikation ausdrücklich kenntlich gemacht werden, insbesondere z.B. auch Preisausschreiben und Gewinnspiele, Zugaben und Geschenke. Besonders beachtet werden sollte, dass durch die Verletzung anderer Gesetze wie z. B. des Teledienstegesetz (TDG), aufgrund der Bedeutung einzelner in diesem Gesetz enthaltener verbraucherschützender Vorschriften wie z. B. § 6 TDG ein Wettbewerber auch deshalb gegen das UWG verstößt, weil er einen Vorsprung durch Rechtsbruch erhalten kann, wenn er z. B. nicht ausreichend informiert. Dies betrifft die in §. 6 TDG enthaltenen Vorschriften zur Aufklärung über das den Elektronischen Geschäftsverkehr durchführende Unternehmen besonders. |
aus einer IHK Seite
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warum ist nur in Deutschland, sprich Europa , so etwas möglich?
Teibe mich bald 100 mal mehr auf internationalen Websides herum und da ist so etwas nicht erlaubt, und deshalb gibt es das nicht.
Man kann kostenpflichtige Websites von kostenfreien schon beim einloggen bemerken.
Und zwar wird bei kostenpflichtigen websites nach deiner Krdeitkarte, oder Kontonummer gefragt, und schon trennt sich die Spreu vom Weizen und ein Irrtum ist kaum mehr möglich.
In USA stehen auf dergleichen "Betrügereien" harte Strfen bei uns kümmert sich niemand darum!
Im Gegenteil, zahlt der Betroffene nicht wird ihm gar mit einer Betrugsanzeige gedroht.
Ich sags mal so, jeder Gast, Besucher, der von eurem Computeraus, oder mit eurem Namen, sich auf einer solchen Webseite einloggt, für den werdet ihr verantwortlich gemacht. Das kanns doch nicht sein!
Ich rate nur, wehrt Euch und zahlt nicht, weil ihr euch sonst mitschuldig macht, dass solche Firmen weiter abzocken.
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Ich dachte vielleicht interessiert es jemanden ;)