Abo-Abzocke opendownload.de ACHTUNG- wer weiß was?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 06.02.09 14:51 | ||||
Eröffnet am: | 27.12.08 13:14 | von: Justin Case | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 06.02.09 14:51 | von: jana77 | Leser gesamt: | 7.060 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 11 | |
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Frohes Fest nachträglich. Ich dachte immer, mir passiert sowas nicht, jetzt bin ich aber auf der Seite opendownload.de in die Abofalle getappt.
Ich hoffe, hier kennt sich vielleicht jemand mit sowas aus und kann mir sagen ob und wie ich da wieder rauskomme.
Besonders unverschämt ist, daß ich das legal kostenlose Grafiktool GIMP gesucht habe und mit dem Suchbegriff "GIMP download" auf besagter Abzockerseite gelandet bin (und so doof war, mich durch die anmeldung durchzuklicken). Die bieten dort anscheinend nur Programme an, die ohnehin gratis sind, wollen jetzt aber dafür schlappe zwei mal 96€.
Vielleicht kann mir da jemand von Euch nen Tipp geben, vielen Dank schon mal im voraus.
Anbei Snapshot von Anmeldeseite und erhaltener (Drohungs-)Rechnung
Ich hoffe ja auch, daß man die Abzocker mit diesem Passus zu Fall bringen kann, weil seltsam ist das ja in jedem Fall.
Ich kann mich nur daran erinnern, daß es wohl bei softwaredownloads teilweise kein Widerrufsrecht gibt, weil man die ja ihrer Natur nach nicht eingeschweißt zurückschicken kann, wie eine CD etc.
Vielen Dank für den Link. Ich muß jetzt erst mal ein bißchen Zug fahren und schaue dann später huer wieder rein.
CU :)
ich bin auch in eine ähnliche Falle getappt und kam aber glücklich heraus, weil ich in der Widerrufsfrist ins Krankenhaus kam und nicht widerrufen konnte. Das hab ich denen mitgeteilt und nie von denen gehört.
Lies mal mehr im Internet. Ich glaube nicht, dass die vor Gericht ziehen. Drohen werden sie dir allerdings öfter.
VG
Das Internet bietet den Usern immer neue und interessante Möglichkeiten sich Programme, Tools, Updates, Medien usw.herrunterzuladen.
Für den User ist es jedoch häufig nicht erkennbar, ob es sich um kostenlose Angebote handelt oder um
kostenpflichtige.
Genau hierauf zielen viele Unternehmer ab.
Sie gestalten ihre Seiten derart, dass der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit oft nur schwer zu entdecken ist.
Oft müssen sich User unter Angabe ihrer persönlichen Daten registireren lassen.
Am Ende muss man dann durch Setzen eines Hakens den AGB zustimmen.
In diesen AGB werden dann die Zahlungsmodadalitäten erläutert, die der User aber oft nicht wahr nimmt.
Weiter ist es momentan eine Masche hierin mit aufzunehmen, dass der User auf sein ihm gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht verzichtet.
Eine solcher Verzicht ist nicht zulässig!
In einem solchen Fall, sollte man sobald man eine Rechnung oder eine Mahnung bekommt von seinem Widerrufsrechsrecht Gebrauch machen.
Achtung! Sofern dann der Einwand kommt die Widerrufsfrist (regelmäßig zwei Wochen) sei abgelaufen, ist dies nicht korrekt, da die Wierrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der User eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.
Eine solche wurde aber wegen des Verzichts gerade nicht verschickt.
Guten Rutsch
derkompetente, der Erfahrene
Einfach ignorieren, selbst wenn sie mit Pfändungsklage drohen. Dazu wird es nie kommen, weil dem kein Richter stattgeben würde.
Ab in die Tonne und gut gewesen.
Alles nur heisse Luft, aber es finden sich immer wieder ein paar Trottel, die sich von diesen Abzockern einschüchtern lassen....
a.) damit für sie selber Kosten verbunden sind
b.) (und das ist wohl der Hauptgrund) sie vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Die Verbraucherzentrale nrw bietet online eine entsprechendes Formular zum downloaden an. Damit ist man dann auf jeden FAll auf der sicheren Seite.
Inkassobriefe ignorieren oder auch anzeugen.
Wird wohl eingestellt, weil die beiden Jungs eh flüchtig sind.
Viel Spaß.
Die anbietende Firma firmiert als Kapitalgesellschaft (Ltd.) in Form einer in Deutschland ansässigen, selbstständigen Zweigniederlassung einer in GB ansässigen Ltd. Sie ist deshalb verpflichtet, den Namen der vertretungsberechtigten Person (der anbietenden deutschen Gesellschaft) anzugeben. Der fehlt aber. Angegeben ist lediglich der Name der vertretungsberechtigten Person der britischen Muttergesellschaft.
Nur zur allgemeinen Information. Ohne Gewähr - keine Rechtsberatung. Aber ich bin mir da ziemlich sicher. Frag sicherheitshalber einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens und bitte ihn, zu prüfen, ob man denen eine Abmahnung schicken kann. Die Vorschriften zu den Pflichtangaben im Impressum finden sich in § 5 TMG.
Habe noch mal die Seite mit hoch geschoben, rot markiert sind der Verzicht auf das Widerrufsrecht (der ja anscheinend total rechtswidrig ist) sowie der Hinweis auf die Kosten, meiner Meinung nach vorsätzlich viel zu unauffällig dargestellt, außerdem rechts in der Ecke eines Formulars, das von oben nach unten ausgefüllt wird.
Wer sich für die Masche interessiert, möge sich auch mal durch das Formular klicken (den letzten Klick aber sein lassen), speziell Kindern kann man so erklären, wovon man die Finger lassen muß.
Werde mich hier noch mal melden, wenn sich etwas neues ergibt.
@ derkompetente: GIMP ist tatsächlich ein seriöses Grafikprogramm, das legal kostenlos erhältlich ist, da open source, es gilt sogar als ernsthafte Alternative zu Photoshop. Die Macher können natürlich nichts dafür, daß ihre software auf so einer ....seite landet.
CU:)
http://forum.boocompany.com/...=2372&postdays=0&postorder=asc&start=0
sogar ein paar Fotos gefunden von Leuten, die selbst mal da waren ("content services" ist der Name, der hinter der Abzockseite "opendownload.de" steht und dann als Rechnungssteller auftritt).
1. Es gibt sogar einen Briefkasten, viel mehr "Firma" war vor Ort dann wohl nicht festellbar.
2.Das Klingelschild ist auch eher dürftig geraten.
3.Immerhin scheinen Einschreiben mit Rückschein angenommen zu werden (habe ich mir zum Glück gespart).
4.Auch ne Idee: sich als "content services" bei den Abzockern anmelden, dann kriegt "Herr content services" eine Rechnung von "content services".
CU :-)