Abgeltungssteuer vermutlich 2009?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:08 | ||||
Eröffnet am: | 03.11.06 07:13 | von: urbommel | Anzahl Beiträge: | 43 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:08 | von: Andreazjvqa | Leser gesamt: | 17.595 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 0 | |
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Weiß da schon irgendjemand Einzelheiten?
Dann hätten wir ja wieder ein Jahr gewonnen!
Gruß urbommel
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"FiFo" bei Wertpapierverkäufen
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG n.F. - Aktuelle Steuer-Information
Wurden Wertpapiere zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft, ergaben sich bisher praktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns.
Ab dem 1.1.2005 ist gesetzlich geregelt worden, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten (sog. First in/First out - FiFo-Verfahren).
Beispiel: Ein Anleger kauft zu folgenden Zeitpunkten Aktien der A-AG:
15.01.04: 100 Stück zu 4.000 ,
30.09.04: 100 Stück zu 3.000 ,
07.02.05: 100 Stück zu 5.000 .
Am 28.05.05 verkauft er 200 Stück für insgesamt 14.000 .
Die am 15.01.04 gekauften Aktien gelten als zuerst verkauft. Da der Anleger diese Aktien nach über einem Jahr verkauft hat, ist der Veräußerungserlös zu 7.000 steuerfrei (7.000 von 14.000 entfallen auf den Veräußerungserlös für die 100 am 15.01.04 gekauften Aktien). Als zweites gelten die am 30.09.04 gekauften Aktien als verkauft. Da dieser Verkauf innerhalb der Jahresfrist seit der Anschaffung erfolgt ist, ergibt sich folgender Gewinn:
7.000 : Veräußerungserlös œ von 14.000
3.000 : Anschaffungskosten der am 30.09.04 gekauften Aktien
4.000 : Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft
Dieser Gewinn von 4.000 ist auf Grund des hier geltenden Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfrei. Im Bestand bleiben die am 07.02.05 erworbenen Aktien zu Anschaffungskosten von 5.000 .
Für eine Info wäre ich dankbar, Gruß urbommel
Im § 32d ist auch geregelt, dass ausländische Quellensteuern berücksichtigt werden, und dass gemäß § 43a (3) die Depotbank angefallene Quellensteuer beim Abzug der deutschen Abgeltungssteuer berücksichtigen kann.
vermutlich ist darauf zu achten, dass meine Bank dies auch tut, denn ich sehe das als eine Kannvorschrift. Wenn es zur Doppelbesteuerung käme, wäre man mit ausländischen Aktien schlechter gestellt (ca. 50 % futsch) oder sehe ich dies falsch?
Die Zeit bis 2009 ist schnell rum und besser man spricht jetzt drüber, als nachher rumjammern.
gruß urbommel
Kennt sich hier jemand aus und weiss, ob es sich rentieren könnte, sein Geld ins Ausland zu bringen, wenn man seinen Wohnsitz noch in Deutschland hat? Alternativ, wie sieht es aus, wenn man ins Ausland abwandert?
Kann man alternative eine Vermögensverwaltungs Ltd. (oder KG?) gründen? Wann rentiert sich das?
Mir geht das herum geeiere der Regierung jedenfalls auf den Keks.
Viele Grüsse,
joejoe
Die neue Steuer begünstigt diejenigen, deren persönlicher Einkommensteuersatz oberhalb von 25 Prozent liegt. Je weiter sie darüber liegen, umso mehr profitieren sie von der Steuersenkung. Muss ein wohlhabender Investor bislang noch auf einen Zinsertrag von 20 000 Euro etwa 8 400 Euro Steuern zahlen, so sind es ab 2009 nur noch 5 000 Euro - ein Plus von 40 Prozent.
Steuer soll pauschal und anonym von der Bank an das Finanzamt überwiesen werden In der persönlichen Steuererklärung kommen die Einkommen aus Kapitalanlagen dann nicht mehr vor. Dadurch sinkt das persönliche Steuerbrutto, der Reiche wird auf dem Papier "ärmer". Sinkt sein Einkommen unter 250 000 Euro, dann kann er der geplanten Reichensteuer von 45 Prozent entkommen.
Für mich als Kleinanleger in Rentenfonds eine Schreckensmeldung. Wer langfristig Geld fürs Alter sparen möchte kommt um Rentenfonds nicht herum. Wie soll ich privat fürs Alter Vorsorgen wenn einem hier auch noch Steine in den Weg gelegt werden ? Ich persönlich halte wenig von Riester- und Rürup-Sparplänen des Staates. Man sieht ja an der gesetzlichen Rentenversicherung was am Ende raus kommt wenn man sich auf den Staat verlässt.
Sowas kommt herraus wenn man bestehende Systeme vereinfachen möchte. Kleinanleger mit wenig Kapital werden vom Aktienmarkt verdrängt und nur die Superreichen profitieren.
Rechenbeispiel: Legt ein Sparer (nach dem 1. Januar 2009) jeden Monat 100 Euro in Aktienfonds mit einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8,3 Prozent an, erreicht er nach 30 Jahren ein Endvermögen von 150.000 Euro. Bislang konnte er mit dem ersparten Geld über 20 Jahre hinweg eine monatliche Rente von 977 Euro finanzieren. Nach Einführung der Abgeltungssteuer muss er jedoch erst mal 31 920 Euro an das Finanzamt überweisen. Die restlichen 118.080 Euro würden dann nur noch für eine Monatsrente von 769 Euro reichen - gut 20 Prozent weniger als nach der alten Regelung. Für die Rendite bedeutet das: Sie sinkt auf 6,83 Prozent.
Den viel schlimmeren Aspekt bei der Abgeltungssteuer finde ich den Wegfall der Spekulationsfrist von derzeit einem Jahr, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei sind. Das ist der eigentliche Skandal. Alles andere ist Geplaenkel und lenkt nur ab.
Bitte beachten Sie: In den letzten Tagen haben wir verstärkt Gerüchte aus mehreren Quellen - gewöhnlicherweise gut informierte Kreise - gehört, dass der Stichtag der geplanten Abgeltungsteuer evtl. deutlich (bisher ist der 01. Januar 2009 geplant) nach vorne verlegt werden soll! Im Gespräch sollen angeblich ein Termin Anfang November 2007 bzw. jetzt sogar ein Termin Ende Oktober 2007 sein, ab dem dann bereits grundsätzlich alle Erträge unter die neue Regelung fallen sollen. Dies würde für Anleger konkret bedeuten, dass bereits für Wertpapiere, die ab Ende der nächsten Woche oder Anfang November gekauft werden, alle Kursgewinne - gleich nach welcher Haltedauer - unter die pauschale Besteuerung von 25% fallen würden.
das wäre der Hammer!
gruß urbommel
Thomas Grüner schreibt:
Bitte beachten Sie: In den letzten Tagen haben wir verstärkt Gerüchte aus mehreren Quellen - gewöhnlicherweise gut informierte Kreise - gehört, dass der Stichtag der geplanten Abgeltungsteuer evtl. deutlich (bisher ist der 01. Januar 2009 geplant) nach vorne verlegt werden soll! Im Gespräch sollen angeblich ein Termin Anfang November 2007 bzw. jetzt sogar ein Termin Ende Oktober 2007 sein, ab dem dann bereits grundsätzlich alle Erträge unter die neue Regelung fallen sollen. Dies würde für Anleger konkret bedeuten, dass bereits für Wertpapiere, die ab Ende der nächsten Woche oder Anfang November gekauft werden, alle Kursgewinne - gleich nach welcher Haltedauer - unter die pauschale Besteuerung von 25% fallen würden.
das wäre der Hammer!
gruß urbommel
Meines Wissens ist geplant, kurzfristig so genannte Steuersparmodelle zu verhindern, bei denen für ein größeres Depot ein eigener Fond aufgelegt wird. Es wird daher diskutiert, ob die Altregelung nur für Fonds gilt, die vor einem gewissen Stichtag aufgelegt wurden. Vielleicht würde dann der Grüner Fonds davon sogar auch betroffen sein...
Eine komplette Verlagerung der Abgeltungssteuer ist meines Erachtens nicht zu machen - wo bliebe denn da die Rechtssicherheit in unserem Staat??? Der 1.1.2009 wurde so oft kommuniziert, dass es geradezu Klagen hageln würde!
Viele Grüsse,
joejoe