Abgeltungssteuer, dass müssen Sie jetzt beachten
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 20.09.07 10:46 | ||||
Eröffnet am: | 19.09.07 21:37 | von: Faktor X | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 20.09.07 10:46 | von: Faktor X | Leser gesamt: | 3.957 |
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Anfang Juli hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zum "Unter-nehmenssteuerreformgesetz 2008" passieren lassen. Darin eingebunden ist eben auch die Abgeltungssteuer.
Ab 2009 müssen alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondskäufen pauschal mit 25% versteuert werden. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen noch hinzu. Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird zugleich der Freibetrag auf Spekulationsgewinne und die der abzugsfähigen Werbungskosten beendet.
Diese neue Steuerart wird direkt an der Quelle eingezogen, so dass eine Erklärung der Kapitaleinkünfte gegenüber dem Finanzamt künftig im Regelfall nicht notwendig sein wird.
In anderen Ländern wie Italien, Frankreich, Spanien und den USA beträgt der Steuersatz nur 15 bis 20%. In Österreich werden Kursgewinne generell nicht besteuert, in der Schweiz, in Belgien und in den Niederlanden sind Kursgewinne für Privatanleger steuerfrei.
Jeder Anleger ist von der Neuregelung betroffen - egal ob Groß- oder Kleinverdiener. Aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens kamen Großverdiener bisher auf maximal 21% Steuerbelastung, Anleger mit geringem Einkommen lagen noch bedeutend darunter.
Für Geringverdiener wird es ein Wahlrecht geben. Statt der Pauschalsteuer ist eine Veranlagung zum persönlichen Steuersatz zu beantragen. Allerdings wird bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 15.000 Euro ein Grenzsteuersatz von 25% erreicht!
Auf alle Fälle werden für Anlagen bis 31. Dezember 2008 noch die bisherigen steuerlichen Regelungen gelten. Erst bei Anlagen, die nach dem 1. Januar 2009 ausgeführt werden, fällt die neue Steuer an. Dies gilt auch für Investmentfonds.
Im Folgenden möchte ich auf 2 wichtige Aspekte eingehen. Es geht zum einen um die Möglichkeiten der Verlustrechnung.
Ab 2009 entstandene Verluste aus Kapitalvermögen dürfen lediglich mit Gewinnen dieser Einkunftsart verrechnet werden. Daneben sollte man beachten, dass Verluste aus Spekulationsgeschäften nur mit künftigen und nicht mehr mit vergangenen Spekulationsgewinnen verrechnet werden dürfen. Selbst die bereits aufgelaufenen Altverluste dürfen nur noch bis 2013 mit Spekulationsgewinnen saldiert werden. Danach verfallen diese.
Fazit: Generell werden nun die Anleger, die in Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten investiert sind, in Zukunft mehr Steuern zahlen müssen. Allerdings bleibt abzuwarten, in welchem Maße die Rechtssprechung mit diesen Regelungen umgeht. Es ist schon denkbar, dass die eine oder andere Veränderung zum Tragen kommt.
(M.F. Newsletter)
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Was sollen Trader jetzt machen ?
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man muss doch gewinne im Ausland auch bei uns besteuern
oder muss man dann den Wohnsitz verlegen
1. in Österreich
und 2. in germany
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Alles was sexy ist, macht Freude
Ist ihr Geld gut angelegt für 2009?
Festgeld
Heute werden von den Zinsen über dem Freibetrag erst einmal 30 % Zinsabschlagssteuer einbehalten und später mit der Einkommenssteuer verrechnet. 2009 fällt die Steuerbelastung mit 25 % Abgeltungssteuer geringer aus.
Mit seinem Festgeld ist Kurt klarer Gewinner.
Bundesschatzbriefe Typ B
Die Zinsen werden erst am Ende der Laufzeit in geballter Form erfasst. Lucia von Buengner, Vizepräsidentin Steuerberaterkammer München: "Liegt das Ende der Laufzeit dieser Schatzbriefe nach dem Jahr 2008, kommt es durch die Abgeltungssteuer zu einer Entlastung. Durch die hohe Einmalzahlung ist es so, dass da bisher ja ein Progressionssprung stattgefunden hat, der jetzt nicht mehr vorkommt, weil diese Kapitalerträge bei der Einkommenssteuer auch gar nicht mehr veranlagt werden."
Aktien
Bislang waren Kursgewinne nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Damit ist 2009 Schluss. Alle Kursgewinne werden dann mit 25 % versteuert. Auch auf Dividenden werden dann volle 25 % Abgeltungssteuer fällig. Aktienbesitzer sind die großen Verlierer dieser Reform.
Ein Tipp: Altbestände bleiben unberührt. Also bei allen Aktien die man bis Ende 2008 kauft und langfristig hält, kann man weiterhin Kursgewinne steuerfrei mitnehmen. So kann es sich lohnen, jetzt noch in neue Papiere zu investieren. Doch Vorsicht: nicht unüberlegt nur aus Steuerspareifer handeln.
Aktienfonds
Wie bei Aktien unterliegen auch bei Aktienfonds ausgeschüttete Kurserträge künftig der neuen Pauschalbesteuerung.
Dachfonds
Sie vereinen Anteile verschiedener Fonds in einem Papier. Wird nun im Dachfonds während der Laufzeit das Portfolio umgeschichtet, bleibt das abgeltungssteuerfrei. So lassen sich Anlagestrategien gut gemanagt auch ab 2009 steuerfrei ändern.
Zertifikate
Diese Wertpapiere, die zum Beispiel auf die Entwicklung von Börsenindices setzen, werden selbst an der Börse gehandelt. Bisher sind Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei.
Lucia von Buengner, Vizepräsidentin Steuerberaterkammer München: "Veräußerungsgewinne aus diesen Zertifikaten sind grundsätzlich ab dem Jahr 2009 steuerpflichtig, werden also mit dieser Abgeltungssteuer belegt. Es gilt aber grundsätzlich Bestandsschutz, das heißt, Papiere, die vor dem 14.März 2007 gekauft wurden, diese Veräußerungsgewinne bleiben auch nach dem Jahr 2009 steuerfrei."
Anleihen
Anleihen gewinnen 2009. Die Zinsen werden niedriger besteuert, Kursgewinne spielen bei Anleihen meist kaum eine Rolle, also ist der Wegfall der Spekulationsfrist unbedeutend.
Fremdwährungsanleihen…
Auch Fremdwährungsanleihen, also Staatsanleihen in Nicht-Euro-Ländern, gewinnen. Die in der Regel hohen Auslandszinsen werden geringer besteuert und das Finanzamt erkennt in Zukunft Verluste aus Wechselkursschwankungen an.
Discountanleihen…
Discountanleihen sind niedrig verzinste Papiere mit garantiertem Kurszuwachs, werden also zum Beispiel zum Kurs von 92 gekauft und zum Nennwert von 100 fällig. Sie sollten eine hohe Nachsteuerrendite bescheren. Damit ist ab 2009 Schluss. Diese Rechnung geht nicht mehr auf. Alle Kursgewinne müssen versteuert werden.
Ein Tipp: prüfen Sie den Kurs und überlegen Sie, ob Sie rasch verkaufen, solange man noch etwas dafür bekommt.
Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds sind klare Gewinner.
Lucia von Buengner, Vizepräsidentin Steuerberaterkammer München:
"Bei den offenen Immobilienfonds ist es so, dass der steuerfreie Anteil der Kapitalerträge nach wie vor steuerfrei bleibt, weil die zehnjährige Spekulationsfrist beibehalten wurde und die Auslandsmieten nicht erfasst werden. Der Progressionsvorbehalt bei den Auslandserträgen fällt weg."
Fazit:
Prüfen Sie ihre Geldanlagen rechtzeitig und schichten Sie gegebenenfalls Ihr Portfolio um, damit Sie für 2009 gerüstet sind.
http://www.daserste.de/ratgeber/...ag_dyn~uid,t7xmjvugqiiyyr2j~cm.asp
Das kann sich ja keiner mit anschauen^^