Abgeltungssteuer - Tipps und Tricks


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Neuester Beitrag: 04.02.09 16:49
Eröffnet am:02.12.08 10:51von: tiger123Anzahl Beiträge:19
Neuester Beitrag:04.02.09 16:49von: RadelfanLeser gesamt:2.109
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4 Postings, 6811 Tage tiger123Abgeltungssteuer - Tipps und Tricks

 
  
    #1
2
02.12.08 10:51
Hallo Kollegen,

ich überlege mir gerade, wie man manche Nachteile bei der kommenden Abgeletungssteuer vermeiden kann.

Wenn man z.B. 3 mal Positionen einer Aktie kauft. Werden beim Verkauf die Gewinne nach dem first-in-first-out-Prinzip berechnet.
Beispiel:
Kauf:
1. Position 100x Aktie zu 90 Euro
2. Position 100x Aktie zu 100 Euro
3. Position 100x Aktie zu 130 Euro

Verkauf (zu verschiedenen Zeitpunkten)
1. Position 100x Aktie zu 110 Euro (= 2000 € Gewinn)
2. Position 100x Aktie zu 110 Euro (= 1000 € Gewinn)
3. Position 100x Aktie zu 110 Euro (= 2000 € Verlust)

Ich muss hier also für 3000 Euro Gewinn Abgeltungssteuer zahlen, obwohl ich unter dem Strich nur 1000 Euro Gewinn habe.

Wie wird das nun gehandhabt, wenn ich meine Aktien nun auf eine anderes Depot übertrage?
Müssen die Banken jetzt alle Erwerbsdaten der einzelnen Postitionen übermitteln?
Wie ist das bei ausländischen Banken? -  sind diese auf diesen erhöhten Aufwand vorbereitet, die müssen ihre Software dann entsprechend anpassen; sicherlich kein kleiner Aufwand.

Hat man sonst irgendwie eine Möglichkeit, die 3 Positionen zu einer 'neutralen' zusammenzufassen?  

12387 Postings, 7673 Tage .Juergender rest kommt in einen verlusttopf

 
  
    #2
11.12.08 12:04
und wird mit dem nächsten gewinn verrechnet.

gibt aber auch broker in deutschland die ihren hauptsitz im ausland haben
und gar keine abgeltungssteuer abziehen!
das heißt mögliche gewinne sollten/müßen vom anleger selbst dem finanzamt gemeldet werden. ;-)

wie zum beispiel...nordnet...und unzählige andere

da wird es sicherlich einige geben die keine abgeltungssteuer zahlen
kann mir nicht vorstellen das die finanzbehörden alle sünder packen
also wie gehabt nur die ehrlichen zahlen mal wieder......

persönlich finde ich es besser wenn gleich einbehalten wird
dann habe ich später auch keinen aufwand mit dem fiskus mehr...
als konsequenz werde ich in 2009 nur noch bei brokern traden die für mich die
abgeltungssteuer auch einbehalten.  

204 Postings, 7931 Tage BernhardWenn's so einfach wäre!

 
  
    #3
11.12.08 12:19
Der Fiskus und die Bank schert sich einen Dreck drum, wie Ihr Eure Verluste gegengerechnet bekommt.
Das geht nur per Verlustvortrag beim Finanzamt direkt. Die Banken kümmern sich nur um  die Abführung der Abgeltungssteuer, die aus Gewinnen resultiert. Die Banken lassen den Kunden mit seinen Verlusten allein!

So gesehen hast Du absolut Recht, dass es sehr wohl Sinn machen würde, zu Brokern zu wechseln, die die Abgeltungssteuer einbehalten!
Dann bleibt es mir überlassen das Plus & Minus aufzurechnen, und ggf. die Abgeltungssteuer an den Fiskus abzuführen!
Schade, dass die inländischen Banken und Broker keine kundenfreundliche Software besitzen, die all dies für den Kunden erledigen würde!  

204 Postings, 7931 Tage BernhardKann vielleicht mal ein Bänker hierzu Stellung

 
  
    #4
11.12.08 12:31
beziehen?
Eine Schande ist zudem, dass nahezu sämtliche Bankangestellte verschiedener Institute auf solche Fragen mit Achselzucken reagieren! Technische Fragen hierzu finden sowieso keine Antwort!

Stellt sich doch wirklich langsam die Frage, ob man solchem Unverstand sein Geld weiter anvertrauen kann.
Zudem missbrauchen viele Berater die Situation und drehen den Anlegern ihre Produkte, die abgeltungssteuerresistent seien, an. Doch fast durchweg fehlt es diesen Produkten immer noch an Transparenz!
Dies alles ist sehr ärgerlich für uns Anleger! Doch in der Öffentlichkeit stösst dieser Umstand auf kein Interesse!
Tststssssss  

12387 Postings, 7673 Tage .Juergen#3, irgendwie hast du meinen beitrag

 
  
    #5
11.12.08 12:34
anscheinend nicht richtig verstanden

ad1
inländische banken verrechnen gewinne der einzelnen anleger
mit internen verlust und gewinntöpfen
citibank z.B. sofort nach jedem trading!

ad2
bei ausländischen banken die nicht verrechnen
muß der anleger selber an das finanzamt abführen
ansonsten macht er sich der steuerhinterziehung schuldig!

ad3
ich MÖCHTE EXPLIZIT NICHT SELBER abführen
und nehme nur banken die das für mich tun....  

811 Postings, 6236 Tage The_PlayerDayrader habens dann aber sehr schwer

 
  
    #6
11.12.08 12:39
Wenn immer nur die Gewinne versteuert werden aber Verluste nicht gegengerechnet werden.
Aufgrund der Anzahl der Trades ist hier sehr schnell das kapital aufgebraucht, nicht weil es verzockt wurde sondern weil das Geld beim Finanzamt zwischengeparkt wurde!

Sagen wir jemand hat 100.000 Kapital und im Laufe des Jahres  Gewinntrades mit insgesammt 100.000 Gewinn und Verlustrades mit insgesamt 100.000 Verlust, er müsste also am Ende des Jahres 100.000 auf dem Konto haben (Gewinne und Verluste heben sich gegenseitig auf).
Tatsächlich zahlt er aber 25.000 Steuern (25%) für die Gewinne, das heißt er hat nur noch 75.000 auf dem Konto! Bei höheren Gewinnsummen entsprechend mehr, macht er z.B. 400.000 Gewinne und 400.000 Verluste hat er einen Kontostand von 0 statt den korrekten 100.000!

Stimmt das so?
Wenn ja sind Daytrader ja praktisch gezwungen ein Depot im Ausland zu führen da sonst das arbeitende Kapital im Laufe des Jahres immer weiter sinkt und damit die Rendite.

204 Postings, 7931 Tage BernhardBist Du Dir sicher, dass die City dies macht?

 
  
    #7
11.12.08 12:41
"interne verlust und gewinntöpfe"

d.h. , Du als Kunde hast keine weitere Arbeit damit, Dir die Verluste vom Finanzamt zurückzuholen, da die City-Bank dies intern für Dich erledigt?

Wenn dies so wäre, mache ich mich sofort auf den Weg!  

54906 Postings, 6812 Tage RadelfanIn #5 konntest du schon lesen, wie deutsche Banken

 
  
    #8
11.12.08 12:43
mit den Verlusten und Gewinnen verfahren (wollen). Das gleiche habe ich übrigens auch bereits schriftlich von meiner (deutschen) Bank!  

204 Postings, 7931 Tage Bernhard@Player - Genauso würde ich die Frage auch stellen

 
  
    #9
11.12.08 12:45
Für Trader wäre diese Regelung absolut bescheuert!
Kann jemand eine Antwort geben??  

204 Postings, 7931 Tage Bernhard@Radelfan - Beantworte doch bitte die Frage aus #6

 
  
    #10
11.12.08 12:47
Nur am Beispiel wird es deutlich!!!  

204 Postings, 7931 Tage Bernhard@Radelfan - Beantworte doch bitte die Frage aus #6

 
  
    #11
11.12.08 12:50
Dann wissen wir Bescheid!!!  

12387 Postings, 7673 Tage .Juergen#7, bernard

 
  
    #12
11.12.08 12:53
100pro!
habe persönlich mit der citi gesprochen und habe diese auskunft bekommen.
flatex macht es übrigens auch, steht sogar auf der homepage.

denke mal auch das ist dann okay...  

12387 Postings, 7673 Tage .Juergenbeispiel

 
  
    #13
11.12.08 13:09
trade mit 1000€ verlust am 1.1.2009
es kommen 1.000€ in den verlusttopf

trade am 2.1.2009 mit gewinn 1.000€
da im verlusttopf 1.000€ sind
werden die 1.000€ gewinn ohne abzug gutgeschrieben

und so geht es hin und her....wie bei der buchführung
mit einem haben und einem soll konto....
sprich einem gewinn und verlusttopf

ps.
der gesetzgeber stellt es aber den banken frei wann sie genau verrechnen
d.h. sie könnten theoretisch auch erst am jahresende verrechnen
daher ist es vielleicht sinnvoll bei der jeweiligen hausbank noch einmal nach zu fragen.  

204 Postings, 7931 Tage Bernhard@.Juergen - Danke!!

 
  
    #14
11.12.08 13:25
Hätte ich nicht gedacht, dass es also doch Institute gibt, die dies so kundenfreundlich lösen!
Das macht auch wirklich Sinn. Werde mich schnellstens bei weiteren Instituten erkundigen.
Leider kommt mir die HVB hierbei nicht entgegen!
Deshalb nochmal ein "Dankeschön"!!  

204 Postings, 7931 Tage BernhardHier noch ein Link:

 
  
    #15
1
11.12.08 13:47

2337 Postings, 6084 Tage rogersvon poschdbäng

 
  
    #16
11.12.08 14:06
"Warum dürfen Verluste, die bei der Veräußerung von Aktien entstehen, die ab dem Jahr 2009 gekauft werden, nur mit Gewinnen, die aus Aktienverkäufen anfallen, verrechnet werden? Wieso dürfen diese Verluste nicht mit Zins- oder Dividendeneinkünften verrechnet werden?"

Sinn und Zweck der Einschränkung der Verlustverrechnung ist die Verhinderung von erheblichen Haushaltsrisiken.
Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass Kursstürze an den Aktienmärkten zu einem erheblichen Verlustpotential bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien führen. Denn viele Steuerpflichtige veräußerten während des Börsencrashs 2000-2002 ihre Aktien unter Verlust, so dass allein aus Veräußerungsgeschäften, die innerhalb der - bisher geltenden einkommensteuerrechtlichen - Jahresfrist vorgenommen wurden, nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bis Ende 2002 Verluste in Höhe von bundesweit 11,2 Mrd. Euro festgestellt wurden. Für das gesamte Steueraufkommen hatten diese gravierenden Verluste keine relevante Bedeutung, da Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, also z.B. nicht mit Zins- oder Dividendeneinkünften, verrechnet werden konnten.

Würde man zukünftig jedoch eine Verrechnung von Veräußerungsverlusten aus Aktien mit anderen Erträgen aus Kapitaleinkünften, insbesondere Zinsen und Dividenden, zulassen, bestünde die Gefahr, dass bei vergleichbaren Kursstürzen wie in der Vergangenheit innerhalb kürzester Zeit Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe entstehen.
Dem Gesetzgeber muss daher zugestanden werden, die entsprechende abstrakte Gefahr qualifizierter Haushaltsrisiken bei seiner Gesetzgebung und seiner Zukunftsprognose zu berücksichtigen. Anderenfalls könnte der demokratisch verantwortliche Gesetzgeber seiner künftigen Haushaltsverantwortung nicht mehr gerecht werden.  

12387 Postings, 7673 Tage .JuergenVerlustanrechnung:

 
  
    #17
17.12.08 16:26
http://www.investor-verlag.de/boersenwissen/...-machen-koennen/?58226


Wenn Sie dieses Jahr eine Position mit Verlust verkaufen, dann können Sie dies steuerlich geltend machen, wenn die Haltedauer weniger als 1 Jahr betrug.

Wenn Sie ab 1.1.09 eine Position mit Verlust verkaufen, können Sie den Verlust auf jeden Fall - unabhängig von der Haltedauer - anrechnen lassen. Im Normalfall wird die Bank die Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Abgeltungssteuer auf Gewinne automatisch vornehmen. (Bei Verteilung Ihres Depots auf mehrere Banken erfolgt die Verrechnung dann über die Steuererklärung.)

Ausnahme: Wenn Sie ab 1.1.09 eine Position verkaufen, welche Sie 2008 gekauft haben und die Haltedauer weniger als 1 Jahr betrug - dann können Sie den Verlust noch nach der alten Regelung geltend machen und ein Jahr zurück oder bis 2013 vorgetragen werden.  

219 Postings, 7196 Tage NordendVerlustverrechnung

 
  
    #18
04.02.09 16:39
Hallo,

und wie sieht es eigentlich aus, wenn z. B. eine Position (Aktie oder OS) als Beispiel am 10.03.2008 gekauft wurde. Wenn diese z. B. am 09.03.2009 mit Verlust verkauft würde, kann dann dieser Verlust noch geltend gemacht werden? Also praktisch auch vorgetragen werden und mit Gewinnen in der Zukunft verrechnet werden? Oder spielt in diesem Fall die Haltedauer auch keine Rolle mehr?

Vielen Dank für die Antwort(en) im vorraus, sozusagen Vorrausbedankung ;-)

Viele Grüße
Nordend  

54906 Postings, 6812 Tage Radelfan#18

 
  
    #19
1
04.02.09 16:49
Wenn du vor 2009 gekauft hast und dann innerhalb eines Jahres (also dein Beispiel) verkaufst kannst du den Verlust in der Einkommensteuererklärung 2009 (Anlage SO) geltend machen. Eine Verrechung durch die Bank ist für diese Fälle nicht möglich. Dieser durch das Finanzamt festgestellte Verlust kann dann bis 2013 mit Gewinnen verrechnet werden, dies geschieht aber auch durch das FA. Die Haltedauer ist erst ab Käufen ab 1.1.09 ohne Bedeutung!  

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