Ab 16.12.2020


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Neuester Beitrag: 25.04.21 10:22
Eröffnet am:13.12.20 13:47von: Xenon_XAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:25.04.21 10:22von: PetrajbufaLeser gesamt:1.729
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179550 Postings, 8263 Tage GrinchDa muss man halt quer denken und einfach mal

 
  
    #2
1
13.12.20 14:14
zuhause bleiben... wäre für alle besser gewesen...

4145 Postings, 5215 Tage ZeitungsleserCorona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnun

 
  
    #3
13.12.20 14:20
(2)Das Verbot des Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für

Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen...Gründen, wenn die Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen. Zum Beispiel: ...Arbeitskolle-ginnen und Arbeitskollegen, die in regelmäßigem Austausch stehen...Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit obliegt der Einschätzung der jeweiligen Arbeitgeber, Dienstherrn oder sonstigen Verantwortlichen.

Der Arbeitnehmer darf nicht einfach zu Hause bleiben. Die Entscheidungsfindung obliegt dem Arbeitgeber.  

1 Posting, 1120 Tage DoreenrumhaLöschung

 
  
    #4
23.04.21 07:08

Moderation
Zeitpunkt: 23.04.21 14:59
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
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