ALARM....bin gekündigt !!! Bitte um Ratschläge...


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Neuester Beitrag: 26.10.23 18:09
Eröffnet am:16.07.01 22:31von: AktienwurmAnzahl Beiträge:57
Neuester Beitrag:26.10.23 18:09von: SvenutoLeser gesamt:7.063
Forum:Börse Leser heute:16
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6 Postings, 8539 Tage mr .anderssonAktienwurm setz Dich hin und schreibe folg. zurück

 
  
    #26
1
17.07.01 00:31
Aktienwurm
Musterstr. 222
00070 Musterhausen


An das
Arbeitsgericht Musterhausen
Gebrauchsmusterstr. 111

00070 Musterhausen


Musterhausen, den ..... 19..




Klage


der Marion Mustermann, Musterstr. 222, 00070 Musterhausen


- Kläger -




gegen


Firma Brüller GmbH, Teststr. 123 in 00070 Musterhausen
gesetzlich vertreten d. d. Geschäftsführer Utzgrutz


- Beklagte -



ich bitte um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung, in der ich beantragen werde:

1. festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 16.07.01 zum 31.07.01 nicht aufgelöst wird, u. über den Kündigungszeit- punkt hinaus zu den vereinbarten Bedingungen fortbesteht,

2. im Falle des Obsiegens mit dem Antrag zu 1.) die Beklagte zu verurteilen die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluß des Prozesses tatsächlich antragsgemäß weiter zu beschäftigen.

Begründung:

Ich bin am xx.xx.19xx geboren, verheiratet und für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Bei der Beklagten bin ich seit dem 02.02.19xx als XYZ beschäftigt. Ich erhalte derzeit ein Entgelt von xxxx,xx DM brutto, bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38 (?)0 Stunden wöchentlich; bzw 173,33(?) Stunden monatlich im Durchschnitt.

Auf das Arbeitsverhältnis kommen die Tarifverträge des xxx-gewerbe zur Anwendung.

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am xx.xx.xxx zum xx.xx.xxx schriftlich (mündl. Kündig. sind irrelevant) auf. Die Kündigung ging mir am xx.xx.2001 zu.

Gegen diese Kündigung wende ich mich mit vorliegender Klage . Ich bestreite, daß die Kündigung sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Kündigungsschutzgesetz ist und verweise die Beklagte auf ihre substantiierte Darlegungspflicht und Beweislast. Ferner wird die Beklagte aufgefordert, gemäß § 1 Abs. 3 KSchG. die Gründe mitzuteilen, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben.

Ich bestreite, daß vor Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat ordnungsgemäß gehört wurde. Möge hierzu die Beklagte substantiiert vortragen und Beweis antreten.

Ich biete der Beklagten meine Arbeitskraft zu den vereinbarten Bedingungen, auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus, weiterhin an und stehe auf entsprechende Aufforderung zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung zur Verfügung.

Der Klageantrag zu 2.) rechtfertigt sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und wird als sogenannter uneigentlicher Hilfsantrag gestellt.

Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.



(Aktienwurm)
 

2529 Postings, 9116 Tage Linusoh, oh...

 
  
    #27
17.07.01 00:33
eines ist sicher nicht zu deinem Vorteil:

dir fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertag, und jetzt wird die Situation
ein wenig schwieriger.

Ich kram sonst morgen das Arbeitsrecht nochmal raus, ist jetzt auch schon wieder 3 Jahre her.

So long und geh auf jeden Fall morgen wieder hin.

Gruss Linus  

13436 Postings, 8929 Tage blindfish@aktienwurm

 
  
    #28
17.07.01 01:03
Grundsätzlich gilt:

1. Ein Arbeitsvertrag könnte auch konkludent (schlüssig) bestehen, wenn es keine Schriftform gibt. Dann bestünde ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit den gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten (§620 ff BGB). War es kein Arbeitsverhältnis i.S.d. §622 BGB, richtet sich die Kündigungsfrist nach der Zahlungsweise des Lohns.

2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muß der Arbeitgeber den Grund auf Verlangen des Arbeitnehmers hin schriftlich mitteilen. Ab dann beginnt die Frist.

3. Auf keinen Fall die eigene Verpflichtung (Arbeit) kündigen (siehe oben Fluffy - Dienst anbieten), sonst entfällt der Schadensersatzanspruch, den man bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung hat.

4. Bei einer Verfehlung des Arbeitnehmers muß zwingend eine schriftliche Abmahnung vor der Kündigung erfolgen.

5. Mit der Staatsbürgerschaft habe ich mich jetzt nicht auseinandergesetzt, das müßte ich mir mal anschauen!


Aus der Ferne, ohne alle Infos zu kennen, ist die Lage natürlich schwer bis unmöglich zu beurteilen. Deshalb kann die einzig seriöse Empfehlung nur lauten: suche Dir einen Anwalt in Deiner Nähe (wenigstens für eine Erstberatung).

Gruß blindfish  

778 Postings, 8865 Tage positiverAktienwurm, folge mr. andersson -sehr gut- o.T.

 
  
    #29
17.07.01 01:20

475 Postings, 8659 Tage McKenzieetwas irritiert: welcher mr .andersson bist du !?

 
  
    #30
17.07.01 01:42
ich kann mir nicht vorstellen, daß es sich hier um den  mr.anderson handelt, der sich heute (mehr oder weniger unverständlicherweise) vom ARIVA-Board verabschiedet hat...

Wozu eine ID, die absichtlich der Original-ID bis auf ein 'Space' identisch ist???
 

24273 Postings, 9086 Tage 007Bondgenerell gilt:

 
  
    #31
17.07.01 01:48
Nach 6 Monaten gilt der gesetzliche Kündigungsschutz!

Und eine fristlose Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer - nennen wir es einmal so - silberne Löffel gestohlen hat ... aber manchmal tuts leider auch ein Bleistift - zumindest im Sinne des Gesetzes - was aber erst bewiesen werden muss!  

6 Postings, 8539 Tage mr .andersson@Mc.Kenzie, lass' Dich mal untersuchen, z.B.:hier:

 
  
    #32
17.07.01 02:43

2184 Postings, 8568 Tage boomerFluffy hat pragmatisch den 1.Schritt genannt:

 
  
    #33
17.07.01 02:44
1. Arbeitskraft unter Zeugen sofort anbieten, ansonsten ärztliches Attest, wenn dieser Termin nicht wahrzunehmen ist!

2. Unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen bzw. Rechtsberatung der Gewerkschaft.

Rechtliche Würdigung hat hier keinen Zweck, da alles durcheinander geht und
offensichtlich  KEINER hier grundsätzliche Ahnung hat, sondern unsystematisch etwas zum besten gegeben wird!

Ist zwar überall etwas Richtiges dabei, aber nur punktuell!

MfG  

172 Postings, 8689 Tage AktienwurmDanke Bommer !!!

 
  
    #34
17.07.01 08:28
Aber danke an alle für Eure Unterstüzung !!!
Heute vormittag bei austehen geht mir so schlecht.
Nach so viel verlust an der Börse jetzt noch das mit dem Arbeitplatz. Verdammt !!

Oh, oh...

Aktienwurm



Bommer ich habe nichts geklaut, sogar 14 Stunde am Tag gearbeitet, jede Samstag und manchmal auch Sonntag 10 Stunde war ich da alleine, weil keine wollte arbeiten,Feiertage auch....ich bin nur sauer weil ich war immer erhlich und das so was .....einfach so !!

 

13436 Postings, 8929 Tage blindfish@boomer

 
  
    #35
17.07.01 08:30
...irgendwie hättest Du Dir Dein Posting auch sparen können. Habe grundsätzlich nix anderes gepostet. Wenn Du schon zeigen willst, daß Du die Definition von "unverzüglich" kennst, hätte das aber in Deinen Punkt 1 gehört, denn Punkt 2 ist natürlich dringend angeraten, aber keineswegs gesetzlich zwingend, oder...??

Gruß blindfish :-)  

1489 Postings, 9023 Tage sfornimm dir das nicht zu sehr zu herzen

 
  
    #36
17.07.01 08:37
dein arbeitgeber hatte nur einen grund gesucht um dich zu kündigen. früher oder später wäre dies sowieso erfolgt, wäre keine gute zusammenarbeit mehr möglich gewesen. leihfirmen im süden von d suchen ständig nach qualifizierten arbeitskräften, vor allem nach solchen, die bereit sind überstunden zu übernehmen!  

47 Postings, 8573 Tage gismickiJob einklagen hab ich auch schon gemacht.....

 
  
    #37
17.07.01 08:40
.....ich wurde von meinem Arbeitgeber auch schon einmal gekündigt und fand die Kündigung eigentlich nicht gerechtfertigt - also habe ich mich bei einem Rechtsanwalt erkundigt (Beratungsgespräch ohne Rechtsschutzversicherung kostest nur so zwischen 50 und 100,- / sollte man trotz Aktien Verluste in Kauf nehmen). Anschließend habe ich mich überall neu beworben und zeitgleich geklagt.
Ich bekam woanders eine neue Stelle und hinsichtlich meiner Kündigung bekam ich auch noch Recht - was mir unwahrscheinlich Auftrieb gab. Mein alter Arbeitgeber hätte mich wieder einstellen müssen, aber auf Grund von Mobbing (was schon von anderen erwähnt wurde) hatte ich dankend abgeleht und zudem noch ein finanziellen Ausgleich bekommen.
Also laß Dich von einem Anwalt beraten und such Dir parallel einen neuen Job, denn in Deiner bisheigen Firma wirst Du sicherlich keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen.

Gruß
M.  

172 Postings, 8689 Tage AktienwurmHab was vergessen zu fragen....

 
  
    #38
17.07.01 08:43
was ist wenn ich gekündigt bin. Bekomme ich Arbeitlosengeld gleich oder nach paar Monaten.
Sicher werde ich ein andere Arbeitplatz finden, hoffe ich,aber wie ist es mit dem Arbeitlosengeld ???

Jetzt habe ich etwas ein wenig zeit für die Börse.  

1489 Postings, 9023 Tage sforwenn du 1 jahr gearbeitet hast

 
  
    #39
17.07.01 08:47
bekommst du arbeitslosengeld, muss seit neuestem auch nicht zusammenhängend gewesen sein, aber nach der letzten inanspruchnahme.  

Clubmitglied, 50603 Postings, 8843 Tage vega2000Versuchs mal bei "www.arbeitsrecht.de"

 
  
    #40
17.07.01 09:04
Dort bekommst du sicherlich `ne Menge hinweise & Adressen die dir weiterhelfen können !

Viel Glück  

4420 Postings, 8774 Tage Spitfire33Alle Ratschläge sind richtig und gut gemeint.

 
  
    #41
1
17.07.01 09:15
Nimm Dir ein Branchenbuch und suche Dir die Firmen, die einen CNC-Dreher gebrauchen können und rufe sie an.
Damit hast Du dann die Gewißheit in 14 Tagen wieder Arbeit zu haben.
Gruß SF  

2184 Postings, 8568 Tage boomerRichtig blindfish, damit habe ich erfolgreich

 
  
    #42
17.07.01 09:51
ergründet, dass wenigstens einer juristisch vorgebildet ist. Aber auch die meisten Juristen haben KEINE Ahnung von Arbeitsrecht.

Ich habe mich einfach über das "Gesabbel" geärgert, das dem Betroffenen nicht hilft. Er braucht in dieser psychisch belastenden Situation eine klare Handlungsanweisung und keine wohlgemeinten Worthülsen.

MfG    

13436 Postings, 8929 Tage blindfish@boomer

 
  
    #43
17.07.01 10:08
Hast natürlich schon recht! Mir ist nur in vielen Threads aufgefallen, daß anscheinend die Postings weiter oben gar nicht mehr gelesen werden und sich so eine Menge Doppelungen und nicht notwendige Postings ergeben.

Gruß blindfish

 

2184 Postings, 8568 Tage boomerHi blindfisch, habe mir Dein Posting noch einmal

 
  
    #44
17.07.01 10:10
angelesen:

Hast Du schon einmal etwas von einem "faktischem Arbeitsverhältnis" gehört?
Sonst möchte ich nicht auf andere kleine Punkte eingehen!
Grundsätzlich hätte ich mich eigentlich zurückgehalten, wenn nicht die Fülle der gutgemeinten Ratschläge letztlich "erschlagend" wirken könnte.
MfG
 

13 Postings, 8639 Tage wintzAnwalt "Spezialgebiet Arbeitsrecht"

 
  
    #45
17.07.01 10:12
Ich  kann gut nachempfinden wie es dir geht. Du hast eigentlich nur noch die Möglichkeit aus deiner Situation das beste  zu machen. Mein Vorschlag wäre:

1. Ein Anwalt suchen der sich spezialisiert hat auf Arbeitsrecht.
2. Die Kosten beim Anwalt (evtl. vorher mit dem Anwalt aushandeln)für ca.
  eine Stunde Beratung DM 100,-- bis DM 200,-.
3. Du mußt kurzfristig reagieren, innerhalb 1-2 Wochen sollte die Entscheidung
  fallen was du machen willst?
4. Da du in einem kurzen Arbeitsverhältnis steht geht es darum, daß du an
  Abfindung so viel wie möglich aushandeln kannst.

Gruß
wintz  

173 Postings, 9018 Tage hexeNoch eine Möglichkeit......

 
  
    #46
17.07.01 10:50
geh` zur öffentlichen Rechtsauskunft.Die gibt es bestimmt auch in Frankfurt.
Auskunft anrufen!! Dort beraten Anwälte Bürger mit einer wenig gefüllten Geldbörse fast kostenlos.

          viel Glück    Hexe  

1664 Postings, 9032 Tage Tyler Durdan@Aktienwurm

 
  
    #47
17.07.01 11:17
Hallo,

zum Abschluß noch ein Tipp von mir:

Höre niemals auf Tipps, die aufgrund von juristischem Halbwissen geäußert wurden. Nichts ist gefährlicher als das. Wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber nichts einbringt, dann hole Dir fundierten Rat vom Fachmann.

Grüsse,
Tyler Durdan  

2509 Postings, 9192 Tage Hiob@Aktienwurm

 
  
    #48
17.07.01 11:26
und vergeß bitte nicht, daß Du für die Jobsuche ein Zeugnis von Deinem Arbeitgeber ganz gut gebrauchen könntest. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Aber auch das würde ich nicht dem Zufall überlassen und unbedingt einen Fachmann bemühen, der die Sache auf nachteilige Formulierungen hin überprüft und Dich auf diese Weise vor üblen Nachreden schützt. Denn gerade hier wird vieles zwischen den Zeilen verpackt und gelesen...  

172 Postings, 8689 Tage AktienwurmHeute....

 
  
    #49
18.07.01 10:57
gehe ich um 14.00 Uhr mein kündigung zu holen !!
kann ich gleich verlangen auch ein Arbeitzeugnis??

Dann gehe ich zum Anwalt.

Aktienwurm

 

133 Postings, 8723 Tage Der kl. Hobbithallo aktienwurm

 
  
    #50
18.07.01 11:11
ich kann dir zwar nicht mit tipps dienen (ausser das du bei einem anwalt am besten aufgehoben bist), da ich mich auf dem gebiet zu wenig auskenne.
aber ich drücke dir beide daumen, dass du bald wieder arbeit findest und bei deinem letzten arbeigeber noch ein paar mark abfindung herausholen kannst. kopf hoch und lass dich nicht unterkriegen!!!!  

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