AIS(649290): vor Rebound
"Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht droht ein Bußgeld von maximal 200.000 Euro. Außerdem verliert er für die Zeit der Nichtmitteilung nach § 28 WpHG seine Rechte aus allen gehaltenen Aktien. Ein Hauptversammlungsbeschluss ist daher anfechtbar, wenn er nur mithilfe der auf diese Weise verloren gegangenen Stimmrechte zustande kam."
http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmrechtsmitteilung
die dem Mitteiligungspflichtigen selbst gehören,
die einem Tochterunternehmen des Meldepflichtigen gehören,
die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden,
die der Meldepflichtige einem Dritten als Sicherheit übertragen hat, es sei denn, der Dritte ist zur Ausübung der Stimmrechte aus diesen Aktien befugt und bekundet die Absicht, die Stimmrechte unabhängig von den Weisungen des Meldepflichtigen auszuüben,
an denen zugunsten des Meldepflichtigen ein Nießbrauch bestellt ist,
die der Meldepflichtige durch eine Willenserklärung erwerben kann,
!!! die dem Meldepflichtigen anvertraut sind oder aus denen er die Stimmrechte als Bevollmächtigter ausüben kann, sofern er die Stimmrechte aus diesen Aktien nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen des Aktionärs vorliegen. !!!
http://www.ariva.de/forum/...-vor-Rebound-216656?page=185#jumppos4642
und was fällt auf ?
allerdings weiss ich nicht wie "belastbar" die aussagen bei wiki sind.
http://www.ariva.de/forum/...-vor-Rebound-216656?page=192#jumppos4806
.....gehen. dann aber gegen hr. bendien....
ich würde mich aber auch freuen wenn einer schreiben würde (mit info-link) das mein gedanke völlig abwegig ist.
sobald ich eine antw. bekomme stelle ich sie hier wieder rein.
mfg sb
Sein Plan, eine Kapitalerhöhung zu 1 Euro oder mehr durchzuführen, wäre mit dieser Aussage bestätigt.
Selbst wenn die Mail echt sein sollte, Wissen können wir es erst wenn es soweit ist.
Was mich momentan Interessiert ist, was aus dieser Meldefrist-Sache wird.