AIRBERLIN
Seite 387 von 419 Neuester Beitrag: 15.03.24 17:06 | ||||
Eröffnet am: | 07.02.06 13:31 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 11.469 |
Neuester Beitrag: | 15.03.24 17:06 | von: Blauauge mm. | Leser gesamt: | 2.314.413 |
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http://www.ariva.de/news/...heitern-der-niki-uebernahme-durch-6674729
Aber wie einige schon schreiben, jeder kann hier irgendwas schreiben. Also hoffe ich vielmehr, du hast 50k Spielgeld locker übrig und keine Frau, die dir dafür einen linken Haken verpasst ;)
Und über sein Spielgeld musst du dir keine Sorgen machen, der hat wahrscheinlich genauso viele AB-Aktien wie ich.
Also keine...
Zumindest bei den Anleihen könnte ich mir Montag einen Hüpfer nach Norden vorstellen...
Ich hatte es damals bereits geschrieben.
Warum ist der Kurs da wo er ist ?
Weil ein Insolvenzverfahren läuft und es, je nachdem welchen Bericht man glauben schenken will, zwischen 2,2 und 3 Mrd Schulden geben soll.
Da würde für die Aktionäre der AB wohl nichts bleiben.
Wenn aber nun der Insolvenzverwalter plötzlich große Geldquellen für die Gläubiger der von ihm verwalteten AG auftun könnte, würde sich dann am Kurs etwas ändern ?
Meiner Meinung nach nur dann deutlich und nachhaltig wenn die Summe der Forderungen riesengroß wäre.
Hier kann man es nicht ganz genau sagen, es ist "nur" von Mrd zu lesen, die eingeklagt werden könnnten/ sollen und ich glaube auch werden.
Es gibt schon ein entsprechendes Gutachten über diesen geplanten Vorgang, dem noch weitere Abklärungen folgen sollen.
Nun stellt sich die Frage: Muss ein Insolvenzverwalter sollen Idee der Geldbeschaffung nachgehen ?
Ich beantworte sie für mich persönlich mit meiner Kenntnis der Rechtslage: Ja, er muß alles eintreiben was er kann um die Gläubiger best möglich zu bedienen. Also denke ich, er wird es einklagen müssen.
Was aber ist wenn er auf Grund der hier im Text beschriebenen Zusage auf einmal mehr Geld einklagen kann/ muß, wie er eigentlich benötigen würde um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen ? Ja, da könnte doch sogar noch etwas übrig bleiben. Oder ?
Oder hat er die Wahl und wird nur einen Teil der zugesicherten Summe einklagen ? Nein, ich denke er kann das nicht so machen, weil er ja gar nicht genau weis, wie hoch die Schulden sind. Also wird er versuchen zu holen, was zu holen ist.
Was macht man da nun. Kleine Position wieder zulegen. Zusehen ? Massiv darauf spekulieren ?
Alles nur meine Meinung und keine Aufforderung zu irgend etwas außer zu einer Antwort.
http://www.wochenkurier.info/ueberregionales/...den-von-etihad-38933/
Meine Erfahrung in diesem Bereich sagt mir, dass die Gegenseite (Etihad) bei derart Summen natürlich auch schwere Geschütze auffahren wird. Und das dürfte das Insolvenzverfahren DEUTLICH in die Länge ziehen.
Sollte es also überhaupt zu einer Klage kommen, dann gehe ich nach heutigen Maßstäben und Erwägungen von einem Vergleich aus im mittleren 9-stelligen Bereich.
Damit wäre den Aktionären aber leider nicht geholfen...von daher gehe ich davon aus, dass es das ein für allemal war für die Aktionäre.
Nur meine Meinung.
-es werden schwere Geschütze auf beiden Seiten aufgefahren werden (kein Wunder bei solchen Summen)
-aus Erfahrungen (zB eine andere AG in Inso die sich mit Küchen) sollte man unbedingt lernen
Stimme nicht zu bei der Höhe der Forderungen/ Klage. Er hat gar keine Wahl, er muß holen was zu holen ist. Klagen was möglich ist. Er kann meiner Meinung nach nicht nur einen Teil dessen einklagen, was der AG/den Gläubigern zustehen würde.
Das sich das Insolvenzverfahren dadurch in die Länge ziehen wird, halte auch ich für wahrscheinlich. Nur dürfte das den Gläubigern egal sein. Die wollen möglichst die volle Summe und wenn das dann eben noch mal 3 Monate länger dauert, dann ist das eben so.
Die erhöhten Kosten für das Insolvenzverfahren, falls das länger geht, dürften keinen Mensch interessieren. Für den IV wäre es sozusagen sein Lebensmeisterstück, wenn er das hinbekommen würde. Das er dabei auch irgendwie noch 3€ mehr verdienen würde, wäre vermutlich schon fast nebensächlich. Er würde als IV meiner Meinung nach in die Geschichte eingehen und sich in Zukunft vor Aufträgen nicht mehr retten können.
Kann man nur abwarten wie sich das so über die nächsten Monate entwickelt.
1. Höhe Streitwert beachten !
2. Ausgangswahrscheinlichkeit beachten !
Meine Meinung.