AGIV - Real Estate vor Neubewertung!
Seite 263 von 279 Neuester Beitrag: 03.08.21 11:12 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.11 16:57 | von: Mr-Bean | Anzahl Beiträge: | 7.954 |
Neuester Beitrag: | 03.08.21 11:12 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 543.254 |
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aber auf jeden fall gute analysen von dir. noch ist aber nichts zu finden von einer löschung oder so was, oder!?
Allein schon wegen der Marktmissbrauchsverordnung. Da kann man als "Zocker" schnell rote Linien übertreten. Das tue ich mir erst gar nicht an.
Höchstens, falls es wider meiner Erwartungen noch einen Insolvenzplan geben sollte. Aber dagegen spricht der Verlauf des Insolvenzverfahrens und die Höhe der Schulden.
Meine Meinung.
Aktie ist handelbar
.......................................
Hamburg
12:07:24 0,016 €
75.000
11:57:47 0,015 €
40.000
11:47:37 0,015 €
60.000
11:34:20 0,015 €
10.000
--------------------------------------
10:47:53 0,015 €
100.000
Falls der Insolvenzverwalter die Freiheit oder den Auftrag von der Gläubigerversammlung hat, diese Aktie aus Kostengründen von der Börse zu nehmen (Delisting), dann greift bekanntlich §39 Absatz 2 Börsengesetz für den Widerruf, nicht wahr ?
https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
Und zur Ermittlung der Rahmenbedingung für den Widerruf wird laut Gesetz ein durchschnittlicher Börsenkurs in Erwägung gezogen, richtig ?
Was meinst du, was passieren könnte, falls der Kurs zwischenzeitlich von ein paar Zockern hochgekauft worden wäre ?
Delisting liegt nicht vor, bitte gebe sonst Quelle für Delisting an.
Aktie ist weiterhin frei handelsbar, kann also noch ge- bzw. verkauft werden, ohne Angabe von Gründen.
Es kann auch sein, dass bei AGIV nach der Schlussverteilung Vermögenslosigkeit testiert wird. Dann gäbe es vermutlich ein Delisting nach §39 Absatz 1 Börsengesetz.
Abwarten.
Delisting nur, falls so entschieden wird.
Also ist noch nichts entschieden.
Stelle mal bitte eine Quelle für die Schlußverteilung ein
https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Insolvenzverfahren,_Teil_2
Falls der von mir oben erwähnte Insolvenzplan also nicht beantragt wird und der Schuldner die , Forderungen in Höhe von 258.316.078,34 Euro nicht beseitig, folgt nach §274 Aktiengesetz die Schlussverteilung. Kannst du überall nachlesen, falls du eine Suchmaschine bemühst.
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
"Es kann auch sein, dass bei AGIV nach der Schlussverteilung..." Es kann sein, muss aber nicht. Daher abwarten. Gelle.
Was spricht deiner Meinung nach dagegen, Minninger ??
http://www.sharedeals.de/live-chat/
"5**: gestern ist AGIV 275% gestiegen. ich bin investiert und will verkaufen" 24.08.2016 08:10 Off
Klare Ansage eines Traders: Interessenskonflikt veröffentlicht. Er scheint zu wissen, was notwendig ist. Auch wenn das vermutlich nur ein Teil der Öffentlichkeit wahrnehmen konnte. ;-)
http://www.godmode-trader.de/artikel/...auchsverordnung-kommt,4754789
Informiere dich besser. Siehe 2.Link unter #6570. Betrifft alle Trader, nicht nur die "Zocker". Unglaublich mit dir so langsam.