90 % für Begrenzung der Flüchtlinge
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 12.11.16 12:48 | ||||
Eröffnet am: | 10.11.16 22:19 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 64 |
Neuester Beitrag: | 12.11.16 12:48 | von: Weckmann | Leser gesamt: | 5.483 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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in Berlin.
http://www.ariva.de/forum/...htlinge-auf-526953?page=674#jumppos16855
"Nach Merkel können in Deutschland Asylanträge unbegrenzt gestellt werden. Diese
Aussage wird allerdings von Verfassungsrechtlern bestritten, z. T. sogar als verfassungs-
widrig angesehen."
bringen?
http://www.focus.de/politik/deutschland/...obergrenze_id_5016673.html
Sätze wie „Wir schaffen das“, „Das Asylrecht kennt keine Grenze nach oben“ oder „Alle Syrer erhalten in Deutschland Asyl“ sind verfassungsrechtlich weitgehend nicht gedeckt, legt der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hier für FOCUS in zehn Grundsätzen dar. Solch weit verbreitete Rechtsirrtümer versperren seiner Ansicht nach den Blick auf die notwendigen Reformen zur Eindämmung wie Kontrolle des laufenden Flüchtlingsstroms.
Ich kenn ja nur den entsprechenden Artikel im GG. Da steht nix von einer Obergrenze. Oder können wir z.B. Art. 1, Würde des Menschen ist unantastbar, auch ein klitzekleinwenig begrenzen?
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. ...
Mit Artikel 1 möchtest du wohl alles andere aushebeln?
zu diskutieren. Aber möglicherweise reicht es in Niedersachsen, als Papagei die
offizielle Meinung nachzuplappern. Obwohl es mir schwer fällt zu glauben, dass
du Lehrer bist.
Ich wünsche mir auch eine andere, viel bessere Welt! Ich muss aber mit der klar kommen die ich vorfinde und in dieser gelten aus gutem Grund Regeln.
Und wenn du jetzt noch andeuten möchtest das ein Kriegsflüchtling, wenn er denn einer ist, in irgend einem EU-Mitgliedsstaat nicht prinzipiell sicher ist, dann brauchen wir natürlich über gar nichts mehr diskutieren. Dann bezweifelst du aber auch die EU an sich.
Natürlich das die Regierung über ein Grundrecht hinausgehen. Sie darf es nur nicht unzulässig einschränken.
Und die Kosten sind geregelt.
Ich gehe mal ohne Prüfung davon aus, dass die Liste der sicheren Länder alle EU Staaten enthält. Das GG ist viel schlauer verfasst als sich viele vorstellen können.
Artikel 16a III
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird
Lesen hilft!
Ich verstehe grundsätzlich deine Denkweise und ich bin auch der Meinung das vieles ganz erheblich schief läuft. Durch eine unkontrollierte Migration werden wir aber keine Probleme lösen und wir werden Regierungen bekommen die wir nicht wollen. Wenn über 50% der Bevölkerung jeden Euro zwei mal umdrehen muss um über die Runden zu kommen, dann hast du eine Wählerschaft die Geschenke an Fremde nicht tolleriert.