4Mio Gewinn und Aktienrückkaufprogramm
Seite 64 von 153 Neuester Beitrag: 09.07.21 18:13 | ||||
Eröffnet am: | 15.08.12 12:13 | von: xelleon | Anzahl Beiträge: | 4.805 |
Neuester Beitrag: | 09.07.21 18:13 | von: Dahinterscha. | Leser gesamt: | 407.817 |
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Durch die rosarote Brille kann man das so sehen.
Ich fand es nur sehr befremdlich, dass in der News stand, dass es aufgrund der Neusegmentierung des Frankfurter Freiverkehrs und der damit verbunden Flut von Anträgen, es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Damit wurde begründet, dass man parallel Listing-Anträge an den Regionalbörsen gestellt hat. Diese Begründung ist aber totaler Unsinn, weil es bei der Bafin keine längeren Bearbeitungszeiten gibt. Und selbst wenn es sie gäbe, dann würde sich die Bafin eine Amtspflichtverletzung zuschulde kommen lassen, und das Listing im Entry Standard wäre einklagbar.
Die Listing-Anträge an den Regionalbörsen wurden also nicht gestellt, weil sich die Bafin verspäten könnte, sondern weil die Bafin den Prospekt ablehnen könnte.
Jetzt frage ich mich natürlich, warum Haldane diesen Sachverhalt so unzutreffend darstellt? Ist das Absicht oder haben die einfach nur keine Ahnung von der Gesetzeslage?
Egal wie man es beantwortet, beide Antworten wären auf jeden Fall nicht mit "sehr gut" zu bewerten.
Ich weiß nicht, ob Du den aktuellen Stand kennst.
Bzw. ich denke eher, dass Du etwas falsch verstanden hast.
Es geht hier noch nicht um die Zulassung im Entry Standard.
Man befindet sich aktuell noch im Anhörungsverfahren.
Mit Schreiben vom 24.5.2012 hat Haldane zum ersten Mal Unterlagen bei der Bafin eingereicht (aus der Meldung ý "Der bereits vor einigen Wochen eingereichte Wertpap..."). Daraufhin hatte die Bafin Fragen, weshalb sich diese mit einem Schreiben am 18.6. und noch einmal am 5.10. an die Haldane McCall gewandt hat.
Nun hat Haldane gemeinsam mit ihren Rechtsanwälten der FSE GmbH die letzten Informationen aufbereitet und bezgl. den noch offenen Punkte das Prospekt, welches nun die angeblichen 300 Seiten umfasst, finalisiert.
Dieses finale Prospekt ging nun, wie aus der Meldung zu erfahren, an die Bafin.
Ich selbst habe vorhin kurz auch mit der Bafin telefoniert.
Die für das Billigungsverfahren der Haldane McCall zuständig Mitarbeiterin (Frau Luciane Will aus dem Referat PRO 1) war diese komplette Woche nicht im Haus und wird erst wieder am Dienstag bei der Arbeit sein.
Von daher kann es nun tatsächlich noch eine Weile dauern.
Ihre Vertretung Hr. Elligmann sowie Hr. Dr. Marcus Assion wollten sich zum aktuellen Billigungsverfahren nicht äußern - weil sie es schlichtweg nicht dürfen - ich habe ja keine Vollmacht des Unternehmens Haldane McCall.
Aber sie meinten, dass es durchaus sein kann, dass die Billigung nun nicht mehr lange dauert. Frau Will könnte evtl. hier in der nächsten Woche das GO geben.
Spätestens DANN sollten die letzten Kritiker verstummt sein.
Aber DANN wird es die Aktie zu diesem Preis nicht mehr geben.
§ 13 Billigung des Prospekts
(1) Ein Prospekt darf vor seiner Billigung nicht veröffentlicht werden. Die Bundesanstalt entscheidet über die Billigung nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung des Prospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen.
(2) Die Bundesanstalt teilt dem Anbieter oder dem Zulassungsantragsteller innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang des Prospekts ihre Entscheidung mit, unterrichtet im Fall der Billigung gleichzeitig die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und übermittelt dieser gleichzeitig eine Kopie des Prospekts. Die Frist beträgt 20 Werktage, wenn das öffentliche Angebot Wertpapiere eines Emittenten betrifft, dessen Wertpapiere noch nicht zum Handel an einem in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gelegenen organisierten Markt zugelassen sind und der Emittent zuvor keine Wertpapiere öffentlich angeboten hat.
ý wir befinden uns hier
(3) Hat die Bundesanstalt Anhaltspunkte, dass der Prospekt unvollständig ist oder es ergänzender Informationen bedarf, so gelten die in Absatz 2 genannten Fristen erst ab dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen eingehen. Die Bundesanstalt soll den Anbieter oder Zulassungsantragsteller hierüber innerhalb von zehn Werktagen ab Eingang des Prospekts unterrichten.
(4) Die Bundesanstalt macht die gebilligten Prospekte auf ihrer Internetseite für jeweils zwölf Monate zugänglich.
(5) Der zu billigende Prospekt einschließlich der Übersetzung der Zusammenfassung ist der Bundesanstalt sowohl in Papierform als auch elektronisch über das Melde- und Veröffentlichungssystem der Bundesanstalt oder auf einem Datenträger zu übermitteln.
FRIDAY, 16 NOVEMBER 2012 00:00 FUNMILOLA SEGUN
A Nigerian investment company, Suru group recently in Lagos, donated three vehicles to the police force. This according to Edward Akinlade, group managing director of the company, is in line with the company’s cooperate social responsibility.
He added that this is the company’s little way of supporting the police in ensuring security to its immediate environment.
Akinlade also expressed his dissatisfaction over the Lagos state governments decision to ban motorcycles from the major roads as he observed that people have been experiencing difficulty, in getting to their offices and their destinations
Hence they decided to liase with a micro finance bank in the residence association to enable them grant loans to people to acquire tricycles, which would mainly ply the Ikeja GRA environs. And also to ensure that the tricycles are allowed to access some parts of the area.
The commissioner of police in reply, said that his job is to enforce the law and that is a law made by the state government and there is nothing he can do about it but to enforce it.
http://www.businessdayonline.com/NG/index.php/markets/compan…
Danke für Deine Ausführungen. Aber diese Passage verstehe ich anders: Hat die Bundesanstalt Anhaltspunkte, dass der Prospekt unvollständig ist oder es ergänzender Informationen bedarf, so gelten die in Absatz 2 genannten Fristen erst ab dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen eingehen.
In der News steht: Der bereits vor einigen Wochen eingereichte Wertpapierprospekt wurde nun im Rahmen des Billigungsverfahrens der BaFin um angeforderte Informationen vollständig erweitert.
Die in Absatz (3) beschriebene Unvollständigkeit wurde behoben und der vollständige Wertpapierprospekt wurde jetzt eingereichet, und die "ergänzenden Informationen", derer es bedurfte (Gesetzestext) wurde um die "angeforderte Informationen vollständig erweitert" (News).
Ergo liest sich das für mich so, als sei der Prospekt final und die Frist würde jetzt laufen.
Re: komisch dass sich die Aktienpolizei nicht mehr meldet ;-)
Habe ja noch anderes zu tun, als hier im Minutentakt zu posten ;-)
10 Werktage ab heute. Deshalb wurde von den Kollegen ja auch gesagt, dass es nun schnell gehen könnte.
ich denke, dass wir in den nächsten 2 Wochen spätestens Klarheit haben werden!
Siehst Du, genau da beisst sich die Katze in den Schwanz: Wenn in 10 Werktagen alles durch ist, dann braucht man auch kein Parallel-Listing an einer Regionalbörse.
Es sei denn, ...
Es kann doch sein, dass die Bafin noch immer nicht zufrieden ist.
Dies wird sie in 10 Tagen spätestens mitteilen - und dann würde es halt eng werden mit FRA.
Von daher muss man einen Plan B in der Hand haben, ist doch klar!
Wäre doch nur äußerst dilletantisch, hier nichts in der Hinterhand zu haben.
Ich habe doch nichts dagegen einzuwenden, dass man für den Fall der Ablehung durch die Bafin das Parallel-Listing anstrebt.
Ich habe allerdings etwas dagegen einzuwenden, dass man komuniziert, dass dies nicht für den Fall der Ablehung geschieht, sondern deswegen weil die Bafin wegen der Antragsflut angeblich gesetzlich vorgegebene Termine nicht einhalten kann.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
da ist Frau Luciane Will wieder im Haus. Und sie wird mir bestätigen, dass in spätestens 8 Tagen dass Prospekt freigegeben ist ;-)
Ich persönlich denke, dass die Regionalbörsen zur Absicherung dienen.
Alles andere wäre auch fahrlässig, denn Niemand weiß wie schnell so ein Prospekt abgesegnet wird. (ich habe irgendwann mal gehört, dass wenn die BaFin sich nicht innerhalb von 4 Wochen, der Prospekt als gebilligt gilt).
Nach der Billigung des Prospekts muss dann das Entry Standard Listing beantragt werden.
Alles sehr knapp bis zum 15.12.2012.
Von daher finde ich es sehr gut, dass man sich bei Haldane absichern möchte und handelbar bleiben möchte.
Nachdem man sich endlich in Regionen bei 0,20 nach dem starken Anstieg von 0,05 stabilisiert hat, geht es doch nun schon peu a peu weiter nach oben.
den knall kann man hier doch schon förmlich riechen!
Zeitpunkt: 19.11.12 13:19
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