EUROGAS ist gestartet
laufend vors knie???
du hast aber eine ganz "spezielle" sicht der dinge.
warten wir den lauf der dinge ganz einfach ab.
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Moderation
Zeitpunkt: 10.09.12 11:12
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Was WOanders passiert ist hier egal!
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Ich bezweifele zum Beispiel sehr stark, dass es ein Vergleichsangebot der Slowakei gab. Warum sollten die das tun ?
stimme dir da voll zu. warum sollten sie das unterbreiten??
mit interesse sehe ich den nächsten stunden entgegen. tietze hat wohl
verschiedenen aktionären versprochen, heute eine erklärung abzugeben.
wird ja auch langsam mal zeit!
hoffentlich hat bei tietze endlich mal ein lerneffekt bzgl des inhaltes von
unternehmensnews eingesetzt (die letzten news wurden ja ob des inhalts von den
usern in der luft zerrissen...)
mit interesse sehe ich den nächsten stunden entgegen. tietze hat wohl
verschiedenen aktionären versprochen, heute eine erklärung abzugeben.
wird ja auch langsam mal zeit!
hoffentlich hat bei tietze endlich mal ein lerneffekt bzgl des inhaltes von
unternehmensnews eingesetzt (die letzten news wurden ja ob des inhalts von den
usern in der luft zerrissen...)
keine fundierte bzw. aussagekräftige erklärung zur gv kommen, werden wir
maßnahmen prüfen und ggf. einleiten, diese im rahmen der gesetzlichen möglchkeiten (schweizer recht) über den bdo herisau einberufen zu lassen.
tietze, die zeit läuft....denn, so gehts nicht !!
maßnahmen prüfen und ggf. einleiten, diese im rahmen der gesetzlichen möglchkeiten (schweizer recht) über den bdo herisau einberufen zu lassen.
tietze, die zeit läuft....denn, so gehts nicht !!
Dritte Abteilung: Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft
Sechsundzwanzigster Titel: Die Aktiengesellschaft
Dritter Abschnitt: Organisation der Aktiengesellschaft
A. Die Generalversammlung
< Art. 698 I. Befugnisse
> Art. 700 II. Einberufung und Traktandierung / 2. Form
Art. 699
II. Einberufung und Traktandierung
1. Recht und Pflicht1
1 Die Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat, nötigenfalls durch die Revisionsstelle2 einberufen. Das Einberufungsrecht steht auch den Liquidatoren und den Vertretern der Anleihensgläubiger zu.
2 Die ordentliche Versammlung findet alljährlich innerhalb sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt, ausserordentliche Versammlungen werden je nach Bedürfnis einberufen.
3 Die Einberufung einer Generalversammlung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, verlangt werden. Aktionäre, die Aktien im Nennwerte von 1 Million Franken vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Einberufung und Traktandierung werden schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge anbegehrt.3
4 Entspricht der Verwaltungsrat diesem Begehren nicht binnen angemessener Frist, so hat der Richter auf Antrag der Gesuchsteller die Einberufung anzuordnen.
--------------------------------------------------
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).
2 Ausdruck gemäss Ziff. II 2 des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745). Diese Änderung ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
3 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).
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Stand am 1. März 2012
Sechsundzwanzigster Titel: Die Aktiengesellschaft
Dritter Abschnitt: Organisation der Aktiengesellschaft
A. Die Generalversammlung
< Art. 698 I. Befugnisse
> Art. 700 II. Einberufung und Traktandierung / 2. Form
Art. 699
II. Einberufung und Traktandierung
1. Recht und Pflicht1
1 Die Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat, nötigenfalls durch die Revisionsstelle2 einberufen. Das Einberufungsrecht steht auch den Liquidatoren und den Vertretern der Anleihensgläubiger zu.
2 Die ordentliche Versammlung findet alljährlich innerhalb sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt, ausserordentliche Versammlungen werden je nach Bedürfnis einberufen.
3 Die Einberufung einer Generalversammlung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, verlangt werden. Aktionäre, die Aktien im Nennwerte von 1 Million Franken vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Einberufung und Traktandierung werden schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge anbegehrt.3
4 Entspricht der Verwaltungsrat diesem Begehren nicht binnen angemessener Frist, so hat der Richter auf Antrag der Gesuchsteller die Einberufung anzuordnen.
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1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).
2 Ausdruck gemäss Ziff. II 2 des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745). Diese Änderung ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
3 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).
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Stand am 1. März 2012
juristisch. Die Frage ist doch, welche gewichtigen (?) Gründe eine Gesellschaft vorbringen kann, damit dieses Regelwerk eben nicht in Kraft tritt.
MMn kann einen GV im 3.Q. juristisch nicht durchgesetzt werden.
Gleichwohl ist es natürlich aus Sicht der Aktionäre wünschenswert, dass eine GV so bald wie möglich stattfindet.
Darüber sollte es wohl keine Diskussion geben.
MMn kann einen GV im 3.Q. juristisch nicht durchgesetzt werden.
Gleichwohl ist es natürlich aus Sicht der Aktionäre wünschenswert, dass eine GV so bald wie möglich stattfindet.
Darüber sollte es wohl keine Diskussion geben.
sicht für gewichtige gründe geben?
hätte die verwaltung nicht die verdammte pflicht, diese gründe den anteilseignern
umgehend zu übermitteln (sollte es diese gewichtigen gründe de facto geben)?
im übrigen sehe ich die sache fachlich anders.
hätte die verwaltung nicht die verdammte pflicht, diese gründe den anteilseignern
umgehend zu übermitteln (sollte es diese gewichtigen gründe de facto geben)?
im übrigen sehe ich die sache fachlich anders.
Werter User@vertrauenver
Fachlich haben Sie absolut Recht.
Die Durchsetzung ist leider, in solchen Faellen etwas aufwendig.
Ueberigens, bez trifftigen Gruenden?
Wir sprechen ja vom Geschaeftsjahr 2011!
Mittlerweilen sollte ja auch schon der Zwischenabschluss 1. Halbjahr 2012 bereit sein.
@malteser
Ihre Ueberlegungen ehren Sie.
Ich wuerde mir jedoch nicht allzuviel Gedanken ueber die Kaeuferseite machen.
Gruesse
Fachlich haben Sie absolut Recht.
Die Durchsetzung ist leider, in solchen Faellen etwas aufwendig.
Ueberigens, bez trifftigen Gruenden?
Wir sprechen ja vom Geschaeftsjahr 2011!
Mittlerweilen sollte ja auch schon der Zwischenabschluss 1. Halbjahr 2012 bereit sein.
@malteser
Ihre Ueberlegungen ehren Sie.
Ich wuerde mir jedoch nicht allzuviel Gedanken ueber die Kaeuferseite machen.
Gruesse
der silberpreis ist doch in den letzten tagen um einiges gestiegen....
müsste nicht bald eine ad hoc über eine ergebnisanpassung folgen.....??
ab heute haben wir einen finanzier und fördern.....oder?
Am 24. August 2012 wurde mit einer kanadischen Aktiengesellschaft für Exploration und Produktion von Bodenschätzen eine entsprechende schriftliche Vereinbarung für ein gemeinsames Joint Venture für EuroGas’ Idaho-Silver-Gold Projekt getroffen. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald sie zuständigkeitshalber von der Toronto Venture Exchange (TSXV) in Kanada geprüft und genehmigt wurde. Ein solches Verfahren ist in Kanada üblich und gesetzlich zwingend not-wendig und dauert erfahrungsgemäß etwa 2 Wochen.
müsste nicht bald eine ad hoc über eine ergebnisanpassung folgen.....??
ab heute haben wir einen finanzier und fördern.....oder?
Am 24. August 2012 wurde mit einer kanadischen Aktiengesellschaft für Exploration und Produktion von Bodenschätzen eine entsprechende schriftliche Vereinbarung für ein gemeinsames Joint Venture für EuroGas’ Idaho-Silver-Gold Projekt getroffen. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald sie zuständigkeitshalber von der Toronto Venture Exchange (TSXV) in Kanada geprüft und genehmigt wurde. Ein solches Verfahren ist in Kanada üblich und gesetzlich zwingend not-wendig und dauert erfahrungsgemäß etwa 2 Wochen.
Dieses "GEWÄSCH" an Mitteilungen von Eurogas interessiert keinen mehr.
Jeder hat über die Jahre mitbekommen wie ehrlich ein WR. sein Geschäft betreibt.
Die Aussetzung des Handels ist ein richtiger Schritt!!!
Wie gottleich muss sich WR. vorkommen, er kann handeln und die inc-Aktionäre werden mit haltlosen Phrasen hingehalten.
Gleiches Recht für alle Aktionäre und nicht ein priviliegierter Kreiss der "Familie".
Die Aussetzung muss solange erfolgen bis der Umtausch erfolgt ist.
Jeder hat über die Jahre mitbekommen wie ehrlich ein WR. sein Geschäft betreibt.
Die Aussetzung des Handels ist ein richtiger Schritt!!!
Wie gottleich muss sich WR. vorkommen, er kann handeln und die inc-Aktionäre werden mit haltlosen Phrasen hingehalten.
Gleiches Recht für alle Aktionäre und nicht ein priviliegierter Kreiss der "Familie".
Die Aussetzung muss solange erfolgen bis der Umtausch erfolgt ist.
heißt es in etwa 2 Wochen das können auch 3 sein.
Meiner Meinung nach hören wir diese Woche auf jedenfall davon. Vielleicht meldet sich
der JV-Partner zuerst.
Meiner Meinung nach hören wir diese Woche auf jedenfall davon. Vielleicht meldet sich
der JV-Partner zuerst.
heute per Durchhaltebriefchen mal zu Worte melden ?
Scheinen ihm wohl ausgegangen zu sein, dem Guten....
vielleicht hat er ja erfahren, wie lange die HÜST gedenkt, den Handel auszusetzen....
egal - das Rumgeeiere der GL hat immensen Schaden angerichtet - eine zweite Handelsaussetzung binnen weniger Monate lassen die Bude im grottenschlechten Licht erscheinen....
da werden welche ordentlich schmeißen, wenn der Handel wieder aufgenommen werden sollte....
Der GL sei Dank !
Monty
Scheinen ihm wohl ausgegangen zu sein, dem Guten....
vielleicht hat er ja erfahren, wie lange die HÜST gedenkt, den Handel auszusetzen....
egal - das Rumgeeiere der GL hat immensen Schaden angerichtet - eine zweite Handelsaussetzung binnen weniger Monate lassen die Bude im grottenschlechten Licht erscheinen....
da werden welche ordentlich schmeißen, wenn der Handel wieder aufgenommen werden sollte....
Der GL sei Dank !
Monty
ich vor der erneuten handelsaufnahme keine ag für meine inc. eingebucht bekomme und somit als anteilseigner des unternehmens -so wie rauball/tietze- gleichberechtigt meine mir zugesagten anteile handeln kann, schreibe ich erneut alle institutionen an.
meine verärgerung ob der verweigerten zahlen für 2011 und der aktuellen unternehmens-
situation ist kaum mehr zu steigern......wehe, wenn er zug einmal an fahrt aufgenommen hat......es ist schon interessant, wer sich einem da so alles anschließen möchte....
tietze, es wird unangenehm, ganz unangenehm für die verwaltung. versprochen !
meine verärgerung ob der verweigerten zahlen für 2011 und der aktuellen unternehmens-
situation ist kaum mehr zu steigern......wehe, wenn er zug einmal an fahrt aufgenommen hat......es ist schon interessant, wer sich einem da so alles anschließen möchte....
tietze, es wird unangenehm, ganz unangenehm für die verwaltung. versprochen !
Moderation
Zeitpunkt: 11.09.12 11:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - Bitte bei der Threadaktie bleiben
Zeitpunkt: 11.09.12 11:11
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Kommentar: Off-Topic - Bitte bei der Threadaktie bleiben
Sehr egoistisch von dir.
Hast ja angeblich alle AG Aktien, bis auf eine, verkauft.
Da kann es dir ja egal sein, wenn deine "Mitaktionäre" nicht handeln können.
Hast ja angeblich alle AG Aktien, bis auf eine, verkauft.
Da kann es dir ja egal sein, wenn deine "Mitaktionäre" nicht handeln können.
Werter User@vertrauenver
Kann den Unmut der Aktionaer sehr gut verstehen.
Nehmen Sie mir nicht uebel, aber denke das mit dem Umtausch, so wie angedacht hat sich eher wohl erledigt.
Gruesse
Kann den Unmut der Aktionaer sehr gut verstehen.
Nehmen Sie mir nicht uebel, aber denke das mit dem Umtausch, so wie angedacht hat sich eher wohl erledigt.
Gruesse
lese nochmal langsam meine zeilen.....
dann verstehst du es......
(ansonsten: warum sollen ag-anteile handelbar sein, aber keine inc.? - erkläre es mir
logisch....)
@ all, danke für euren zuspruch.
dann verstehst du es......
(ansonsten: warum sollen ag-anteile handelbar sein, aber keine inc.? - erkläre es mir
logisch....)
@ all, danke für euren zuspruch.
(ansonsten: warum sollen ag-anteile handelbar sein, aber keine inc.? - erkläre es mir
logisch....)
Hatte ich ja nie behauptet
logisch....)
Hatte ich ja nie behauptet
..dann wende dich wegen der nichthandelbarkeit der ag an die veraltung/tietze.
aber bezichtigte anteilseigner nicht des egoimusses....
aber bezichtigte anteilseigner nicht des egoimusses....
Schließlich geht es um einen sehr erheblichen Betrag einerseits und ein sehr fragliches
Geschäftsverhalten bei EUGS adererseits.
Und sollte ich Erfolg haben, dann ist das plötzlich kein Egoismuss mehr, sondern ein Erfolg für alle.
So, wie im wahren Leben üblich.
Der Erfolg bestimmt die Moralkategorie
Geschäftsverhalten bei EUGS adererseits.
Und sollte ich Erfolg haben, dann ist das plötzlich kein Egoismuss mehr, sondern ein Erfolg für alle.
So, wie im wahren Leben üblich.
Der Erfolg bestimmt die Moralkategorie