1 Mal Arschloch sagen kann 1500 Euro kosten


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Neuester Beitrag: 23.12.15 11:19
Eröffnet am:22.12.15 23:05von: satyrAnzahl Beiträge:18
Neuester Beitrag:23.12.15 11:19von: der boardauf.Leser gesamt:3.842
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42128 Postings, 9246 Tage satyr1 Mal Arschloch sagen kann 1500 Euro kosten

 
  
    #1
7
22.12.15 23:05
Ich denke wenn ich so rechne könnten hier manche schon am Hungertuch
nagen.

http://wahrer-wortwert.de/was-schimpfworte-kosten/
Es sagen da kann man sich noch rausreden.
Aber im Netz steht es geschrieben und das Netz vergisst nichts.
 

218 Postings, 3260 Tage EckzahnUnd schon wurde es gesagt

 
  
    #2
22.12.15 23:10
das Alleine macht noch keine 1500€
sondern das, "zu wem man das sagt"
z.B. zu einem Vertreter der staatliche Gewalt, dann kostet es mehr
und wenn mans zu einem Obdachlosen sagt, und es hört keiner...
dann kostet es nix!

So ungerecht ist die Welt!  

42128 Postings, 9246 Tage satyrEin weit verbreiteter Irrtum "Beamtenbeleidigung"

 
  
    #3
3
22.12.15 23:19
gibt es nicht,Ist Unsinn das hätten die Beamten gerne.
Beleidigung ist Beleidigung fertig.  

143333 Postings, 9152 Tage seltsam"fieses Miststück" ist einen Beleidigung??

 
  
    #4
1
23.12.15 08:30
Fühlt sich denn nicht ein jeder schon durch die Anwesenheit anderer beleidigt...
Wieviel kann man denn da verlangen?  

18055 Postings, 4777 Tage tirahundJubelperser Beleidigung?

 
  
    #5
1
23.12.15 08:37
was kostet das?

In diesem Zusammenhang -> Gutmensch?  

5781 Postings, 6461 Tage MoutonAlso ich find

 
  
    #6
2
23.12.15 08:52
"fieses Miststück" und "Bei Dir piept´s wohl" verhältnismäßig teuer. "Blödes Schwein" scheint mir dagegen ein gutes Preis/Leistungsverhältnis zu haben.  

24273 Postings, 9074 Tage 007Bond@Satyr

 
  
    #7
1
23.12.15 09:07
So ein "Ar......." kann noch viel teurer sein! So wurde der ehemalige Kapitän des FC Bayern München, Stefan Effenberg, 2003 zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt, weil er einen Polizisten bei einer Polizeikontrolle so bezeichnet hatte.

Ansonsten ist es richtig, dass es im Strafrecht keine "Beamtenbeleidigung" gibt.

Interessant ist sicher auch, was als Beleidigung gilt und was nicht!

So entschied das Gericht, dass die Bezeichnung „durchgeknallter Staatsanwalt“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und damit keine Beleidigung darstellt (AZ: 1 BvR 2272/04).

Ob hier wohl der Richter den Herrn Staatsanwalt näher kannte? ;-)  

42128 Postings, 9246 Tage satyr007 Das mit Effenberg spielt keine Rolle

 
  
    #8
23.12.15 10:00
Weil die Höhe der Strafe wird nach dem Einkommen festgesetzt.
Zahlt jemand der Millionen Verdient nur 1500 Euro für das Arschloch,wirkt
das nicht abschreckend.  

40576 Postings, 8009 Tage rotgrünDas sollen sich einige mal überlegen

 
  
    #9
1
23.12.15 10:14
die hier wie die Axt im Walde unterwegs sind. Ein Beleidigung so wie A........ch an eine ID gerichtet, die man zudem kennt, ist eben ein Straftatbestand. Da kann einem auch ein Staatsanwalt nicht retten.

16763 Postings, 8488 Tage ThomastradamusUnd wenn man z.B. sagt

 
  
    #10
3
23.12.15 10:18
"Du vom Schließmuskel umgebenes Nichts!"?

32217 Postings, 7960 Tage BörsenfanSonst Hammer keiner Probleme ?

 
  
    #11
23.12.15 10:20

42128 Postings, 9246 Tage satyr@Börsenfan mir ging es darum mal denen

 
  
    #12
1
23.12.15 10:27
die hier dauernd nach dem Staatsanwalt schreien und offentsichtlich
keine Ahnung haben vom Rechtssystem ,zu zeigen wie und wann
der Staatsanwalt einschreiten kann.
Und was es kostet,  

18055 Postings, 4777 Tage tirahundStaatsanwälte

 
  
    #13
23.12.15 10:30
sind doch auch nur Menschen. Lasst ihnen doch bitte jetzt erst einmal ein besinnliches Weihnachtsfest.  

14011 Postings, 9023 Tage Timchenjetzt wissen zumindest einige

 
  
    #14
4
23.12.15 11:03
dass das Strafmass nach dem Einkommen festgelegt wird
und sie ruhig weiter beleidigen können.

40576 Postings, 8009 Tage rotgrünJau

 
  
    #15
1
23.12.15 11:06
Die nix haben wollen auch immer am meisten verteilen.

14011 Postings, 9023 Tage TimchenEs gibt viele die bestreiten alles

 
  
    #16
1
23.12.15 11:15
ausser ihren Lebensunterhalt besonders hier im Board

11516 Postings, 8422 Tage der boardaufpasser#14 u.15 auch das geht nicht unendlich lang,

 
  
    #17
23.12.15 11:18
denn irgendwann (wenn auf Dauer zahlungsunfähig) wird eine neue Bleibe verordnet, und die sieht von Außen so aus:
http://www.play3.de/wp-content/uploads/2009/06/prisoner.jpg



 

11516 Postings, 8422 Tage der boardaufpasser#17 sorry, war von Innen. Hier das richtige:

 
  
    #18
23.12.15 11:19

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