1000% oder alles nur fake?
JENOPTIK AG
Unternehmenskommunikation
Carl-Zeiß-Straße 1
D-07739 Jena
Ort, Datum
Andienung von xxxx St. DEWB-Aktien
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr von Witzleben,
ich bin Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) in einer Größenordnung von xxxx Stück und nach dem abgeschlossenen Beherrschungsvertrag im Sinne von § 291 AktG abfindungsberechtigt.
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 19.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000"
Insgesamt steht mir ein Abfindungsanspruch in Höhe von xxxx Euro zu ( xxxx St. Aktien je 26,98 EUR Abfindungsanspruch), (zuzüglich angefallener Zinsen)).
Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag von xxxx Euro auf mein unten angegebenes Konto Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen. Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum 09.12.2005 notiert.
Ich weise darauf hin, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist und der damit verbundenen konkludenten Ablehnung der Abfindungszahlung unverzüglich Klage einreichen lassen werde. Zur Vermeidung dieser Weiterungen wollen Sie bitte fristgerecht den Zahlungsanspruch erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Kontodaten:
Bank
Kto.Nr.: xxxxxxxx
BLZ.: xxxxxxxx
Ein Zinsrechner findet Ihr unter: http://basiszinssatz.info/
quelle: SDK.org in Bezug auf das OLG-Urteil
Ist es nicht möglich, den Beweis dadurch zu führen, dass die einzelnen Aktionären verpflichtet werden, Ihre Depotauszüge vorzulegen?
Nein, denn die Abfindungsansprüche sind „verkehrsfähig“, das heißt, sie gehen bei einem Verkauf mit dem in der Aktie verbrieften Anteilsrecht auf den Erwerber der Aktie über. Da der Handel an der Börse anonym erfolgt und die neuen von den alten Aktien nicht unterscheidbar sind, kann der neue Aktionär nicht beweisen, dass er die Ansprüche hat. Das ist in etwa so vergleichbar: Die Jenoptik hat zugelassen, dass zu 99 Kilogramm Zucker ein weiteres Kilo geschüttet und diese 100 Kilo jahrelang durchgemischt wurden. Jetzt ist es unmöglich, gerade das eine, zusätzliche Kilogramm wieder herauszufiltern. Den Beweis, dass ein Aktionär, der seine DEWB-Aktien vielleicht erst letzte Woche gekauft hat, keine anspruchsberechtigten Aktien erworben hat, kann allerdings auch Jenoptik nicht führen.
Und die Konsequenz?
Jenoptik hat gegen die Entscheidung des OLG Jena Revision eingelegt. Unterliegt Jenoptik vor dem Bundesgerichtshof, ist damit zu rechnen, dass alle DEWB-Aktionäre im Streubesitz einen Abfindungsanspruch von mindestens 26,51 Euro zzgl. Zinsen einklagen werden. Dann müsste zwar jeder Aktionär individuell klagen, doch mit der BGHEntscheidung im Rücken werden das auch viele tun.
und dann mal den börsendienst zu den verkäufen in jüngster zeit:
"Die Experten von "Der Börsendienst" würden sich die Frage stellen, wer dies in diesem Fall anderes gewesen sein könne als die JENOPTIK AG. Sie würden davon ausgehen, dass Aktien aus dem eigenen Bestand in erhöhtem Maße verkauft worden seien. "
Also wenn das Urteil bestand haben sollte, ist das gefasel aus der jenoptikablehnung der andienung null und nichtig!
Es geht nicht darum aktien seit etwa 1999 zu besitzen, sondern darum, dass man unter umständen jemandem, der 1999 aktien besass, seine aktien abgekauft hat.
der anspruch hängt nämlich an der aktie und nicht an der person. aktienrecht 1. stunde...
Darauf deuten jedenfalls alle indikatoren hin.
Selten ne aktie gesehen, die deutlicher überverkauft war.
Hi IDTE2,
könntest du mir freundlicherweise den Link zum 'Parallelthread' posten von dem hier die Rede ist? (Who the f*** is fuzzy?)
Dank dir.
hätte zwar nicht gedacht, dass der kurs nochmal so zurückkommt aber der börsendoenst und seine lemminge machens halt möglich. kaufen bei 8 und verkaufen bei 6... Hm...
Dafür kennen sie heute schon die genaue streitsumme, obwohl täglich ein gewisser zins anfällt. Scheint ein super kompetenzteam zu sein :-)
auf jeden fall haben sie ihre kunden mal wieder schön verarscht.
Freund fuzzi, der auf dem letzten weg von 4€ auf 9,40 heulend aber sprachlos an der seitenlinie stand, hört man nun auch wieder allerhand negatives. auch ein gutes zeichen. liefen wir doch enteggen seiner vorhersage beim letzten mal nicht auf unter 1€, sondern ganz im gegenteil, auf 9,40€...
Komisch, das in dieer Zeit keine warnungen von ihm kamen.
nun ist er ja wieder da und der andienungsendralley steht eigentlich nichts mehr im wege.
wo gibt es sonst die chance auf 34€ mit nem zusätzlichen abschlag von 2€ auf den inneren wert einer firma!?
guckst du hier
http://www.ariva.de/board/236785
einstieg müsste so im mai gewesen sein...
Wobei...ist ja auch gar nicht geschenkt...man muss schon das fuzzi-geschreibsel ignorieren oder richtig deuten können.
insofern ist es dann doch nicht ganz soooooo einfach...
de rchart spricht wirklich bände. sieht nach nem deutlichen sieg vor gericht aus... (Vorsicht: Ironie)
und während freund fuzzi die "Experten vom börsendienst zitiert, die bei 8 kaufen um bei 6 wieder zu verkaufen, möchte ich einmal richtige experten zitieren.
es geht um jenoptik:
"Jedoch dürfte die künftige Kursentwicklung von zwei wesentlichen Punkten geprägt sein: Die Trennung von M+W Zander sowie die noch ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Abfindung der ehemaligen Aktionäre der JENOPTIK-Tochter DEWB. Letzteres mache den TecDAX-Titel derzeit zu einem sehr spekulativen Investment, der fundamental attraktiv bewertet sei. Bevor diesbezüglich kein Urteil gefallen sei, rate man derzeit von einem Investment in die JENOPTIK-Aktie ab."
Pacific Continental Sec. gibts auch hier http://www.ariva.de/news/article.m?id=1965968&secu=1533
bgh-urteil? keine ahnung!
Nirgends habe ich bisher Regeln rund ums Andienen gefunden. Geht es euch auch so?
Frage @Kraut: Wieso dienst du schon diese Woche an. Warum wartest du nicht bis Ende der ersten Dezemberwoche?
Soweit ich weiß, darf man die angedienten Aktien nicht handeln. Normalerweise kenn ich es so, dass die Bank andient. Die Bank wiederum sperrt die Aktien, sodass kein Handel mehr möglich ist.
Da ich die Andienung selbst übernehme und meine Abfindung nicht aufs Spiel setzen will, belasse ich es dabei, dass ich die Aktien nicht anrühre.
Grundsätzlich sind Sie, solange die Jenoptik AG das Angebot nicht annimmt, natürlich berechtigt, die Aktien zu verkaufen, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen. Eine ganz andere Frage ist jedoch, was mit dem Abfindungsangebot passiert. Dies geht unseres Erachtens unter. Wir raten daher von einem zwischenzeitlichen Verkauf ab. Die Jenoptik ist nur verpflichtet, Ihnen die Abfindung zu zahlen, wenn Sie im Gegenzug in der Lage sind, die Aktien auch zu liefern. Da Sie konkrete Aktien andienen, ist es unseres Erachtens so, dass Sie auch diese Aktien zu liefern haben. Die Jenoptik AG hat Ihnen unseres Erachtens jedoch die Kosten für die „Aufbewahrung“ der Aktien zu erstatten, vgl. § 304 BGB. D.h., wenn Sie die Aktien nach der Andienung verkaufen, begeben Sie sich aus unserer Sicht des Abfindungsanspruches.
MfG,
Meymoon
Deine letzten beiden Sätze lauten:
"Die Jenoptik AG hat Ihnen unseres Erachtens jedoch die Kosten für die „Aufbewahrung“ der Aktien zu erstatten, vgl. 304 BGB. D.h., wenn Sie die Aktien nach der Andienung verkaufen, begeben Sie sich aus unserer Sicht des Abfindungsanspruches."
Den letzten Satz verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Vielleicht ist ein Wort verloren gegangen? Wortverdreher? Dass man den Abfindungsanspruch verliert, erscheint mir zwingend logisch. Oder ist "begeben sich des Anspruchs" Juristendeutsch für "verlieren den Anspruch"? Könntest du das nochmal aufklären?
Vielen Dank