0190 Dialer - Schluss mit Abzocke
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 26.05.02 17:34 | ||||
Eröffnet am: | 29.03.02 10:49 | von: Rexini | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 26.05.02 17:34 | von: R.A.P. | Leser gesamt: | 2.069 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Die großen deutschen Anbieter von 0190 Dialern haben einen Anforderungskatalog verabschiedet und sich auf einen Standard geeinigt. Es soll ein Dialer Gütesiegel geschaffen werden, der die Benutzer über die benutzbaren Dialer aufklärt.
Eine Transparenz, die sich darin bemerkbar machen soll, dass die Dialer zukünftig die Kosten genau anzeigen, ebenso auf Trojanerfunktionen verzichten.
Der wichtigste Punkt: Dialer sollen sich zukünftig nach einem Download nicht automatisch ins Netz einwählen und nicht mehr die Standardverbindungen ersetzen.
Quelle: www.pcwelt.de
In Ingolstadt trafen sich Geschädigte, die durch Dialer Programme bis zu 1900 Euro bezahlen sollen. Fast 40 Personen fanden sich bei der Verbraucherberatung ein. Sie alle wollten wissen, mit welchen rechtlichen Schritten gegen die Betreiber vorgegangen werden kann.
Die Polizei und Justiz steht aber vor einem Problem. Noch gibt es kein Urteil für solch einen Fall. Und auch die Dialer werden immer heimtückischer. So musste auch ein Diplom Programmierer gestehen,
auf solch einen Dialer hereingefallen zu sein.
Empfehlung der Polizei, die 0190er Nummern sperren zu lassen.
Quelle: www.donaukurier.de
Der beste Schutz dagegen ist ein dsl-Anschluss und noch besser ein TDSL- Anschluss mit der Flat von T-Online!! Gell,erzi!;-))
Und für den Fall der Fälle(hallo ecki!;-)),dass dsl mal nicht funzt,hat man dann immer noch das Modem-Kabel zum einstecken,in die Dose!! So quasi dialing als Backup!!
Gruss und einen schönen Feiertag
verdi
Maramures
Da in letzter Zeit häufiger Dialer aufgetaucht sind, die übliche 0190 Warner umgehen können, wurde YAW bewusst und gezielt so konzipiert, dass ein PC Nutzer die volle Kontrolle über seine Onlineverbindung besitzt. YAW ist quasi eine Firewall für das DFÜ Netzwerk.
http://www.trojaner-info.de/dialer/yaw.shtml
Die Nummer 11885, soll niedrigere Kosten verursachen, schaltet auf 0190 0 Nummer( Preis frei vereinbar) um.
[05.04.2002 12:21 ]
Dialer-Warnprogramme galten bisher als eine Möglichkeit, sich gegen die teure, unbemerkte 0190-Verbindung zu schützen. Ein Test von trojaner-info.de zeigt, dass zumindest ein 0190-Einwahlprogramm darauf programmiert ist, gezielt alle gängigen Dialer-Warner auszuhebeln.
Von sechs Schutzprogrammen schaffte es im trojaner-info-Test[1] nur der kostenlose 0190 Warner von WT-Rate[2], den Dialer von Interfun zu erkennen und daran zu hindern, eine über 45 Euro teure Verbindung aufzubauen. Auch das von trojaner-info selbst stammende Freeware-Tool YAW ließ sich in seiner aktuellen Version von dem Dialer ausschalten, wie die Tester freimütig zugeben. (hob[3]/c't)
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URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-05.04.02-000/
Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat Vorschläge zum Verbraucher-Schutz gegen Missbrauch von 0190-Nummern im Internet vorgelegt. "Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht ausreichend selbst dagegen schützen. Daher haben wir nun Vorschläge für geeignete Änderungen des Telekommunikationsrechts vorgelegt", so die Ministerin. Dies hatte sie bereits im c't-Interview angekündigt.
Sie unterbreite diese Vorschläge nun, nachdem Appelle an die Wirtschaft, die Missstände durch kundenfreundliche Maßnahmen auszuräumen, ohne Konsequenz geblieben seien, betonte die Ministerin. Die Vorschläge beinhalten Änderungen im Telekommunikationsrecht, die die Pflichten der Netzbetreiber und Anbieter von Mehrwertdiensten klar regeln und ihre Einhaltung durchsetzen sollen. Dazu gehören insbesondere:
Verbraucher sollen rasch Zugang zu einer ladungsfähigen Anschrift des Mehrwertdiensteanbieters haben,
Netzbetreiber sollen das Inkasso für Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter nur übernehmen, solange eine Forderung unbestritten ist; bei Widerspruch des Verbrauchers soll der Netzbetreiber weitere Inkassoversuche unterlassen,
bei der Zuteilung von Rufnummern für Mehrwertdienste sollen die Inhaber der Rufnummern darauf festgelegt werden, die Vorschriften zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb und die Vorschriften für besondere Vertriebsformen wie Fernabsatzverträge oder elektronischen Geschäftsverkehr einzuhalten; bei wiederholten Verstößen soll eine Sperre des Anschlusses vorgenommen werden können.
"Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, allen voran die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden bestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten", so Künast. Dann soll es dem Anbieter überlassen bleiben, seine Forderung gegenüber dem Verbraucher durchzusetzen. Dabei dürfe er nur Erfolg haben, wenn er nachweisen kann, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher über die angebotene Mehrwertdienstleistung zustande gekommen ist. Dazu muss der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialer-Schaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt, sowie den Preis dafür gekannt und diesen akzeptiert haben. (tol/c't)
[26.05.2002 11:32 ]
Die Bundesregierung bringt erneut[1] ihre Absicht zum Ausdruck, Telekommunikationsbetrügern das Handwerk zu legen: Einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge denkt man im Bundesministerium für Verbraucherschutz insbesondere über ein gesetzliches Gebührenlimit für 0190-Rufnummern nach, die in letzter Zeit speziell in Verbindung mit sogenannten Wucher-Dialern[2] von sich reden gemacht haben. Alexander Müller, Staatssekretär in Renate Künasts Ministerium: "Wir erwägen die Einführung einer Obergrenze."
Das Preislimit soll nach den Vorstellungen der Regierung allerdings erst in dem Fall greifen, dass die von Verbraucherschutzministerin Künast angekündigte Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung keinen Erfolg zeigt. Diese Änderung soll Anbieter von 0190-Nummern künftig zwingen, die Berechtigung von Gebührenforderungen gegenüber ihren Kunden nachzuweisen. (dpa)